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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Tierschutz

Wir sind für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständig. Die Arbeit ist sehr umfangreich. Nicht nur landwirtschaftliche Nutztierhaltungen und gewerbliche Tierhaltungen werden von den zuständigen Tierärzten und Tierärztinnen kontrolliert, sondern es werden immer mehr Missstände in privaten Tierhaltungen bei Hunden und Katzen, aber auch zunehmend bei Reptilien festgestellt.

Leider müssen wir jedes Jahr Tierhaltungsverbote aussprechen, Tiere auf Kosten des bisherigen Tierhalter fortnehmen und anderweitig unterbringen oder die Abstellung von Haltungsmängeln kostenpflichtig verfügen. Auch Straf- und Bußgeldverfahren müssen häufig eingeleitet werden.

Nicht immer steckt bei der Entdeckung von Missständen böser Wille dahinter, oft handelt es sich um ein Unwissen des Tierhalters. So ist auch die Aufklärung über Haltungsvorschriften wichtig. Um der Unkenntnis abzuhelfen, können Sie sich auf den Unterseiten über Haltungsvorschriften oder Haltungsempfehlungen informieren.

Neben dem Tierschutzgesetz gibt es für einige Tierarten besondere Vorschriften in Verordnungen. Dies ist teilweise bei den landwirtschaftlichen Nutztieren und bei Hunden der Fall. Näheres können Sie in den Kapitel links nachlesen.

Sofern es keine konkreten Rechtsvorschriften gibt, wird bei der Beurteilung von Tierhaltungen oder bei Stellungnahmen zu Bauanträgen auf einschlägige Gutachten oder Leitlinien zurückgegriffen. Diese werden in der Regel bei Streitfällen auch von den Gerichten anerkannt.

  

 

 

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