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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Was muss bei einer ordnungsgemäßen Schlachtung von Rindern beachtet werden?

 

Transport und Ankunft am Schlachtbetrieb

Selbstverständlich dürfen nur transportfähige und schlachttaugliche Rinder vom Tierhalter oder von Viehtransportunternehmen zum Schlachtbetrieb gefahren werden. Zur Transportfähigkeit von Rindern finden Sie nähere Ausführungen unter dem Punkt Tiertransporte auf dieser Internetseite. Das Abladen der Tiere soll ruhig und unter Berücksichtigung des Herdentriebes erfolgen. Danach kommen die Tiere in eine Bucht auf dem Schlachtbetrieb und sollen sich zunächst von dem Transport erholen. Sofern es bei dem Tiertransport zu Verletzungen gekommen ist und die Rinder nicht von sich aus aufstehen und laufen können, ist es verboten, die Tiere mit Seilwinden oder dergleichen lebend von der Ladefläche zu ziehen. Solche Tiere müssen direkt wo sie sind sachkundig getötet und somit erlöst werden.

 

Zutrieb zur Betäubung

Vor der Schlachtung werden die Rinder vom amtlichem Untersuchungspersonal auf Schlachttauglichkeit kontrolliert. Erst dann kann der Zutrieb zur Betäubungsanlage erfolgen. Rinder lassen sich leicht durch ein Herantreten von schräg hinten zur Vorwärtsbewegung veranlassen. Sind Treibhilfen notwendig, sind Treibbretter, Treibstöcke oder Treibrasseln geeignet.
Die Anwendung elektrischer Treibgeräte, sogenannter Viehtreiber, ist nur erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
nur vor und während des unmittelbaren Zutriebs zur Fixationseinrichtung der Betäubung und
nur bei gesunden, unverletzten, über einem Jahr alten Rindern und
nur wenn die Rinder jede Fortbewegung verweigern und
nur unter der Voraussetzung, dass die Tiere genügend Freiraum zur Vorwärtsbewegung haben.
Es dürfen nur Stromstöße von maximal einer Sekunde in angemessenen Abständen und nur an den Muskelpartien der Hinterviertel verabreicht werden. Die Stromstöße dürfen nicht wiederholt werden, wenn das Tier nicht reagiert. 

 

Bolzenschuss

Die Betäubung von Rindern bei der Schlachtung erfolgt in der Regel mit einem Bolzenschussgerät. Den Bolzenschuss durchführen darf nur eine Person mit einem entsprechenden Sachkundenachweis. Das Bolzenschussgerät wird von der sachkundigen Person manuell auf den entsprechenden Punkt des Schädels aufgesetzt. Damit dieser Punkt so genau wie möglich getroffen wird, erfolgt zuvor eine Fixierung des Kopfes des Rindes. Das Bolzenschussgerät funktioniert mit einer Treibladung in einer Patrone und einem Metallbolzen. Die Energie der Treibladung wird durch die Explosion direkt auf den Schlagbolzen übertragen. Die Bolzenschussgeschwindigkeit beträgt ca. 55 Meter pro Sekunde, also rund 200 Stundenkilometer. Die maximale Eindringtiefe des Bolzens in den Rinderschädel variiert je nach Modell zwischen 8 und 12 cm. Durch die Auswahl der verwendeten Kartuschenstärke wird eine Anpassung an die zu betäubende Tierart bzw. das Tieralter (Rind / Kalb / Schaf) vorgenommen. Die unterschiedlichen Kartuschen besitzen eine farbliche Markierung und sind entsprechend der Herstellerangabe auszuwählen. Der gesamte Vorgang vom Aufprall des Bolzens über das Eindringen in den Rinderschädel und Zurückziehen des Bolzens dauert weniger als zwei Millisekunden.
Die Betäubung des Rindes wird durch eine Kombination aus mehreren Faktoren hervorgerufen:
Schwere Gehirnerschütterung durch Auftreffen des Bolzens auf der Schädeldecke,
Mechanisches Zerstören von Gehirngewebe
Druckschwankungen beim Eindringen des Bolzens in das Schädelinnere und sofortiges Zurückschnellen des Bolzens.

 

Wie reagiert das Rind auf die korrekte Betäubung mit dem Bolzenschuss?

Die Tiere brechen schlagartig zusammen und zeigen dann sofort einen tonischen (steifen) Krampf mit angezogenen Gliedmaßen und geradem Rücken,
nach etwa 10 Sekunden treten klonische (ruckartige) Krämpfe mit Ruderbewegungen der Beine auf. Ungerichtete Ruderbewegungen der Beine sind also normale Anzeichen bei einer korrekten Betäubung. 
Ohren und Schwanz sind ohne Tonus und hängen schlaff herab,
die Zunge hängt schlaff aus dem Maul,
die Atmung setzt unmittelbar nach dem Schuss aus,
die Augen blicken starr und leer nach vorn (Iris geweitet und Augenhintergrund großflächig zu sehen),
die Augäpfel sind nicht verdreht oder wackeln hin und her (Nystagmus)

 

Welche Anzeichen müssen zu einer intensiveren Beobachtung und ggf. Nachbetäubung führen?

Fehlen tonischer Krämpfe, also entspannte Muskulatur (Ohren, Schwanz und Zunge müssen allerdings entspannt sein, siehe Anzeichen ausreichender Betäubung) oder auch sofortiges Einsetzen klonischer Krämpfe nach dem Zusammenbruch
Aufbiegen von Rücken oder Kopf, seitliches Aufbiegen im Hängen
gerichtete Aufstehversuche
Schwanzspannung (Tonus) oder Bewegungen desselben
aufgestellte Ohren oder Ohrbewegungen
verdrehte Augäpfel oder Nystagmus

 

Welche Anzeichen sprechen sofort für eine Fehlbetäubung und müssen unverzüglich zu einer Nachbetäubung führen?

regelmäßige Atemzüge
gerichteter Blick oder spontanes Blinzeln
Lautäußerungen nach dem Schuss

 

Wie kann ich die Betäubungseffektivität direkt am Tier überprüfen?

Neben den vorstehend genannten Beobachtungen am Tier ist auch eine aktive intensivere Kontrolle in Zweifelsfällen und auch im Routinebetrieb stichprobenartig notwendig. Das Prinzip besteht darin, dass Reize gesetzt werden, die im Fall einer ausreichenden Betäubung vom Tier nicht mit Reaktionen beantwortet werden. Dazu werden Hornhaut (Cornea) oder Lid berührt und durch Kneifen in die Nasenscheidewand ein Schmerzreiz gesetzt. Beim Ausbleiben von Reaktionen kann davon ausgegangen werden, dass das Tier noch empfindungs- und wahrnehmungslos ist. Ein alleiniges Prüfen des Cornealreflexes ohne die Prüfung der oben beschriebenen äußerlichen Anzeichen ist nicht ausreichend.

 

Tod des Tieres durch Blutentzug

Auch wenn die vieles technisch und auch personell optimiert wurde, kommt es in ein bis zwei Prozent der Bolzenschussbetäubungen überwiegend bedingt durch einen nicht optimalen Aufsetzpunkt des Bolzenschussgerätes auf dem Rinderschädel zu einer nicht ausreichenden Betäubung. Der Entbluteschnitt darf aber erst durchgeführt werden, wenn die erste nicht optimal durchgeführte Betäubung durch einen Nachschuss korrigiert wurde. Die Entblutung des Tieres, die letztendlich zum Tod des Tieres führt, muss spätestens 60 Sekunden nach der ordnungsgemäßen Betäubung mit dem Bolzenschussgerät erfolgen. Das Entbluten des Tieres erfolgt durch die Durchtrennung der Hauptarterien in Herznähe. Erst dadurch wird der Tod des Tieres herbeigeführt.  Das Tier ist sicher tot, wenn nach dem vollständigen Entbluten
keine Reaktion bei Berühren der Hornhaut des Auges erfolgt und
keine Atmung mehr erkennbar ist und
alle Muskeln vollkommen erschlafft sind.
die Pupille ist maximal geweitet, der Blick wirkt „erloschen“

Das Fehlen – besser: Nichtfeststellen – des Herzschlages oder ausbleibende Reaktionen auf anderweitige Berührungen, Anstoßen oder dergleichen, ist kein sicheres Todeszeichen. Es ist aber auch zu beachten, dass es trotz ausreichender Betäubung noch zu einzelnen unregelmäßigen Atemzügen (Schnappatmung durch Reflexe) bis zum endgültigen Tod des Tieres kommen kann.

 

Wer ist für die korrekte Durchführung der ordnungsgemäßen Durchführung der Betäubung und Tötung verantwortlich?

Die Verantwortung liegt bei dem Betreiber des Schlachtbetriebes. Er darf nur Personal einsetzen, das fachkundig ist und über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügt.  Der Betreiber des Schlachtbetriebes muss über Standardarbeitsanweisungen die Verfahren festlegen. Ferner ist er in der Verantwortung, eigene Überwachungsverfahren zur Kontrolle einer ordnungsgemäßen Durchführung der Betäubung und Tötung bei der Schlachtung in seinem Betrieb zu etablieren, größere Schlachtbetriebe, die beispielsweise über 1.000 ausgewachsene Rinder pro Jahr schlachten, müssen einen eigenen Tierschutzbeauftragten haben.

 

Welche Aufgaben haben die Veterinärbehörden?

Grundsätzlich muss jeder dieser Schlachtbetriebe vor Aufnahme seiner Tätigkeit über eine behördliche Zulassung verfügen. Die Tiere werden vor der Schlachtung einer Schlachttieruntersuchung unterzogen. Hierbei muss auch auf tierschutzrechtliche Verstöße geachtet werden. Nach der Schlachtung erfolgt die amtliche Fleischuntersuchung. Bei größeren Schlachtbetrieben wie dem Jade-Schlachthof-Wilhelmshaven ist während der Schlachtzeit praktisch kontinuierlich ein amtlicher Tierarzt auch im Stall, der stichprobenartig auch die ordnungsgemäße Betäubung überwacht.  Bei kleineren Schlachtbetrieben mit weniger Schlachtungen ist nicht ständig ein amtlicher Tierarzt vor Ort, sondern er kommt nur für die Zeit der erforderlichen Tätigkeit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zum Betrieb, dies bedingt nicht unbedingt die Anwesenheit bei der Anlieferung der Schlachttiere. Für die Zeit der Schlachttier-und Fleischuntersuchung sind die Personen amtliche Tierärzte. Den Hauptlebensunterhalt verdienen die Personen aber ansonsten durch ihre Tätigkeit als praktizierende Tierärzte. Zusätzlich finden stichprobenartige Kontrollen durch das hauptamtliche Personal der Veterinärbehörden statt, dabei werden auch die betrieblichen Aufzeichnungen der Eigenkontrollen geprüft. Es findet folglich eine Kontrolle der Kontrolle statt.

 

Was bringt eine Kameraüberwachung der Betäubung und Tötung?

Der Vorteil der Kameraüberwachung ist, dass das Personal bei seiner Tätigkeit ständig das Gefühl hat, dass nicht nachlässig gearbeitet werden darf, weil mögliches Fehlverhalten dokumentiert wird. Derzeit finden datenschutzrechtliche Überprüfungen hinsichtlich der Zulässigkeit statt.
Aus dem Vorstehenden ist erkennbar, dass über Kamerabilder nur in wenigen Fällen eine sichere Aussage zu treffen ist, ob eine Betäubung ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder nicht.
Eine Auswertung der Kameraaufzeichnungen müsste primär den Betreibern der Schlachtbetriebe obliegen. Eine Auswertung durch amtliches Personal wird nur stichprobenartig erfolgen können. 

 

  

 

 

 

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