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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Reptilien

Reptilien sind in der Regel anspruchsvolle Tiere. Die Haltung solch exotischer Tiere bedarf einer vorherigen intensiven Information. Die in Zoohandlungen verkauften Reptilien sind hier nicht heimisch, dass heisst sie haben andere Anprüche an die klimatischen Bedingungen. Daher braucht es neben spezifischen Terrariengrößen und Strukturierungen oft sehr gezielter Klimasteuerungen. Neben der Temperatur, bei der häufig auch Tag- und Nachtschwankungen berücksichtigt werden müssen, spielen Luftfeuchtigkeit und die Beleuchtung mit bestimmten Lichtwellenlängen eine große Rolle. Häufig kommen in der Reptilienhaltung Fütterungsfehler vor. Während z. B. einige Echsen nur mit Insekten gefüttert werden können, ist dies bei anderen Arten falsch. Probleme entstehen auch oft durch eine fehlende oder falsche Berücksichtigung des Calcium-Phosphorverhältnisses. Deshalb müssen vor dem Kauf eines Reptils Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artgemäße Haltung vorbereitet werden.

Nachstehend sind tierschutzrechtliche Mindestanforderungen für die Reptilienhaltung aufgeführt. Das Gutachten soll und kann das Studium entsprechender Fachliteraur nicht ersetzen und ist als alleinige Quelle für den Erwerb von Wissen über die Reptilienhaltung nicht geeignet. Arten, die der fachlich informierte (sachkundige) Anfänger halten kann oder die nur der Spezialist halten soll, sind im Gutachten besonders gekennzeichnet. Alle nicht oder als "nur für den Spezialisten geeignet" gekennzeichneten Arten sowie alle Chamäleons eignen sich nicht für den Einstieg in die Reptilienhaltung. Dem Erwerb von nationalen Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug vor Wildfängen zu geben.

Der Zweckverband ist nicht Anprechpartner in Fragen der Artenschutzbestimmungen. Dies sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise oder der kreisfreien Stadt.

Bei einigen Reptilien greift auch die Gefahrtierverordnung. Hier sind die Ordnungsämter der Landkreise oder der kreisfreien Stadt zuständig.
 

  

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