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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Tierschutz in der Geflügelhaltung

Neben den allgemeinen Vorschriften im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es spezielle Rechtsvorschriften nur für die Legehennen- und Masthühnerhaltung. Diese stehen im gesonderten Kapitel in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (siehe unter der Seite "Landwirtschaftl. Nutztiere").

In Niedersachsen und auf Bundesebene hat es auf Grund teilweise bisher fehlender konkreter Rechtsvorschriften intensive Gespräche mit der Geflügelwirtschaft über freiwillige Vereinbarungen bezüglich  Haltungsanforderungen gegeben. Ziel ist, diese Vereinbarungen nicht als Stand zu halten, sondern die Haltungsanforderungen weiter den neuesten Erkenntnissen anzupassen. Die Vereinbarungen und auch die Leitlinien auf Bundesebene sind aber Mindeststandard bei Tierschutzkontrollen.

Nachstehend sind einige Beispiele aufgeführt.

Ein Problem der intensiven Geflügelhaltung ist in den Sommermonaten eine schwül-warme Witterung. Dabei können in den Stallungen Klimabedingungen auftreten, die zum Tod von zahlreichen Tieren führt. Der Tierhalter kann bei solchen klimatischen Bedingungen aber vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen sind auf den nachstehenden Links zum Hitzestress nachzulesen.

  

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