GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
Grenzkontrollstelle JadeWeserPort
Pazifik 37
26388 Wilhelmshaven
Tel: 04421/98785-101
Fax: 04421/98785-111
E-Mail: gks@jade-weser.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr.

Das Vorführen von Sendungen ist bis spätestens zum Mittag des davor liegenden Arbeitstages anzumelden.

  

Allgemeines zur Grenzkontrollstelle

Unsere Grenzkontrollstelle am JadeWeserPort ist ausschließlich für die Ein- und Durchfuhrkontrolle von Waren in Containern und nicht von Tieren konzipiert. Es gibt neben den allgemeinen Büro-, Umkleide- und Sozialräumen drei unterschiedliche, räumlich getrennte Kontrollbereiche:

  1. Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft (Fleisch, Fisch, Honig, Milch- und Eiprodukte etc), unverpackt und verpackt in den Temperaturbereichen tiefgekühlt, gekühlt und Raumtemperatur. Da die Lebensmittel über den menschlichen Verzehr bestimmt sind, wird der Bereich auch HC (Human Consumption) genannt.
  2. Untersuchung von sonstigen Produkten tierischer Herkunft (Rohwaren für die Futtermittelherstellung, Kauknochen für Hunde, unbehandelte Wolle und Haare etc, sowie potentielles Material, über das Tierseuchen übertragen werden kann wie Heu und Stroh aus bestimmten Ländern), unverpackt und verpackt, in den Temperaturbereichen tiefgekühlt und Raumtemperatur. Da es sich hierbei nicht um Waren handelt, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, wird der Bereich auch NHC (Non Human Consumption) genannt.
  3. Untersuchung von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft, unverpackt und verpackt in den Temperaturbereichen tiefgekühlt, gekühlt und Raumtemperatur. Dieser Kontrollbereich wurde der eigentlichen Grenzkontrollstelle mit den Bereichen HC und NHC angehängt. Nicht alle pflanzlichen Lebensmitteln unterliegen der veterinärrechtlichen Einfuhrüberwachung. Dies hängt vom Herkunftsland und der Warenart ab. Welche Waren vorgeführt werden müssen, ist auf Grund einer Risikobeurteilung im EU-Recht festgelegt.

Die Ein- und Durchfuhrkontrollen haben zwei grundsätzliche Ziele:

  1. Kontrolle, dass die Waren qualitativ den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Bei Lebensmitteln bedeutet dies, dass nur sichere, genußtaugliche Lebensmittel eingeführt werden.
  2. Kontrolle, dass über die Waren keine Tierseuchenerreger eingeschleppt werden. So dürfen aus bestimmten Länder, in denen beispielsweise Maul- und Klauenseuche oder andere hochansteckende Tierkrankheiten herrschen, Waren, über die eine Verbreitung dieser Krankheiten möglich ist, gar nicht in das Gebiet der EU gelangen.  


  
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