GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Übersendung der Schiffsmanifeste an die Grenzkontrollstelle

Schiffsmanifeste sind Aufstellungen über die auf dem Schiff geladenenen Waren mit weiteren Details wie z. B. Containernummer, Inhalte, Mengen und Bestimmungsorte.

Insbesondere Drittlandseinfuhren von Lebensmitteln tierischer Herkunft in das Gebiet der Europäischen Union müssen von der Grenzkontrollstelle überwacht werden. Die Grenzkontrollstelle gleicht über eine Auswertung der Manifestdaten ab, ob auch alle veterinärrechtlich relevanten Warensendungen korrekt zur Ein- oder Durchfuhr angemeldet wurden.

Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (§ 3a Lebensmitteleinfuhr-Verordnung) muss der für das Schiff Verantwortliche das/die Schiffsmanifest(e) der Grenzkontrollstelle vorlegen, sofern Lebensmittel tierischer Herkunft im Hafen ab- oder umgeladen werden.

In der Praxis ist das für den JadeWeserPort so gelöst, dass die Schiffsmanifestdaten über die Reeder in die Wilhelmshaven Telematik (WHT) eingepflegt werden. Da die Grenzkontrollstelle hierüber Zugriff auf die Schiffsmanifestdaten hat, haben die Reeder somit die rechtliche Verpflichtung zur Übermittlung der Schiffsmanifestdaten an die Grenzkontrollstelle erfüllt.

  

 

 

 

Benutzer: anmelden