Kontrollgebühren an der Veterinärgrenzkontrollstelle
Die Kontrollgebühren werden überwiegend durch das EU-Recht bestimmt, hierbei spielt die Verordnung (EU) 2017/625 eine zentrale Rolle. Daher sind die Gebühren überwiegend an den Grenzkontrollstellen gleich. Basis der Gebührenfestsetzungen sind aber auch noch die Niedersächsische Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) und das Niedersächsische Verwaltungskostengesetz. Die genauen Gebühren sind der nachstehenden Festsetzung zu entnehmen.