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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Ein- und Durchfuhr tierische Produkte

Grundsätzlich sind alle Ein- und Durchfuhren von Produkten tierischer Herkunft aus Drittländern, also Ländern außerhalb des Gebietes der Europäischen Union, der Grenzkontrollstelle mindestens einen Werktag vor Ankunft bei der Grenzkontrollstelle anzumelden. 

Die von der Grenzkontrollstelle zu ergreifenden Maßnahmen sind detailliert von der Europäischen Union vorgegeben.

Grundsätzlich kann je nach Bestimmungsort der Ware hierbei in drei Bereiche unterteilt werden:

  1. Transhipment
  2. Einfuhr
  3. Durchfuhr (Transit) über Land
Detaillierte Angaben hierzu finden Sie auf der linken Seite. 
  

 

 

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