GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Tierseuchen

Die Fülle von Informationen über Tierseuchen muss zum besseren Verständnis strukturiert werden. Daher wurden zahlreiche Unterseiten gebildet. Beachten Sie daher auch die Unterseiten auf der linken Seite.

Unter "Tierseuchenbekämpfung allgemein" finden Sie Hinweise zur Tierkennzeichnung, Registrierung von Betrieben, Tierbestandsregister aber auch zu tierischen Nebenprodukten wie Tierkörperbeseitigung und Biogasanlagen.

Unter "Spezielle Tierseuchen" finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Tierseuchen von Aujeszkyscher Krankheit über BHV1, BVD, Maul- und Klauenseuche und sonstigen Erkrankungen bis zur Vogelgrippe alphabetisch sortiert. 

Rechtliche Grundlage der Tierseuchenbekämpfung ist das Tiergesundheitsgesetz. es hat das bis 2014 gültige Tierseuchengesetz abgelöst. Der Gesetzestext ist in dem nachstehenden Link zu finden. Neu ist die Pflicht des Tierhalters, Vorsorgemaßnahmen gegen die Einschleppung von Tierseuchen zu treffen. Dies findet sich in § 3 des Gesetzes. Dabei spielen auch die Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben eine bedeutende Rolle.

In der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gibt es auch sogenannte Radarbulletins. Mit Hilfe eines Ampelsystems werden aktuell die Risiken für die Einschleppung bestimmter Tierseuchen dargestellt. Ein Link ist nachstehend angefügt.

Eine Übersicht über Fälle in Deutschland liefert auch das sogenannte Tierseucheninformationssystem (TSIS). Auch hierzu ist nachstehend eine Verlinkung erstellt worden.

  

 

 

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