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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Grundlagen der Tierhaltung

Wenn jemand eine Tierhaltung - außer Heimtiere und einige andere Tierarten - hat, ist vieles zu beachten. Rechtliche Grundlage ist die sogenannte Viehverkehrsverordnung, die über einen nachstehenden Link zu erreichen ist.

Wer Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienen oder Geflügel hält, hat dies dem Veterinäramt unmittelbar anzuzeigen. Hierzu ist ein bestimmter Vordruck, der auf der linken Seite unter dem Unterpunkt "Anmeldung Tierhaltung" zu bekommen ist, auszufüllen. Danach erhält er eine in europa einmalige Registriernummer für seine Tierhaltung zugewiesen.

Bei vielen Tierarten ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben mit Ohrmarken und neuerdings teilweise mit Transpondern. Dies ist wichtig, um die Tiere auch nach Verkäufen etc. wiederzuerkennen, falls eine anzeigepflichtige Erkrankung festgestellt wird. Näheres ist auf der linken Seite unter "Tierkennzeichnung" zu finden.

Für die schnelle Aufklärung möglicher Ansteckungswege ist es teilweise vorgeschrieben, dass die Herkunft und der Verbleib der Tiere in einem Bestandsregister oder einer elektronischen Datenbank dokumentiert wird. Teilweise ist zusätzlich die Mitgabe eines Begleitpapieres mit den Tieren notwendig. Näheres ist auf der linken Seite unter "Dokumentation" nachzulesen.

Ein besonderes Kapitel ist die Beseitigung von verendeten Tieren,  Schlachtabfällen oder sonstigen tierischen Nebenprodukten. Näheres ist auf der linken Seite unter "Tierische Nebenprodukte" zu erfahren. Im übrigen sind hier auch tierseuchenrechtliche Regelungen zu Biogasanlagen zu finden.

  

  

 

 

 

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