Vogelgrippe
Untersuchung von toten Wildvögeln, Aufstallung und Vorsichtsmaßnahmen
Bei der Vielzahl von Wildvögeln in unserer Region ist das Auffinden von einzelnen toten Wildvögeln normal. Im Küstenbereich kann es je nach Strömung ggf. auch mal vorkommen, dass Kadaver von Vögeln, die auf See verendet sind, gleich zu mehreren an einer Stelle angeschwemmt werden. Interessant zur Untersuchung auf Vogelgrippe sind vermehrte, auffällige Funde von frischen Kadavern, vor allem von Wassergeflügel wie Wildgänse oder Wildenten und solche Tiere mit zentralnervösen Störungen, wie Orientierungslosigkeit und Kopfdrehen. Wichtig ist, evtl. kranke Tiere in Ruhe zu lassen, eine Rettung ist nicht möglich. Singvögel spielen bei der Verbreitung der Vogelgrippe praktisch keine Rolle.
Wer Geflügel hält muss sich leider immer mehr darauf einstellen, dass vor allem in den Wintermonaten eine Aufstallung angeordnet wird. Insofern wird an alle Geflügelhalter appelliert, ein Konzept für die tierschutzgerechte Aufstallung zu überlegen, das kurzfristig umgesetzt werden kann.
Aufstallungsformen:
Je dichter der Schutz vor Wildvögeln, desto sicherer ist es. Für die Standardaufstallung gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Unterbringung in einem geschlossenen Stall
2. In einer Schutzvorrichtung (von oben dichte Voliere): Diese muss gegen Wildvogeleintrag von den Seiten und von oben geschützt sein. Die Abdeckung von oben muss dicht sein und das Regenwasser nicht in den Auslauf der Tiere abgeleitet werden.
Nur wenn das z. B. aus baulichen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, gibt es noch die dritte Variante als Ausnahmefall:
3. Unter einer Schutzvorrichtung wie unter Nr. 2, die statt der dichten Abdeckung nach oben Gitter oder Netze haben, deren Maschenweite 25 Millimeter nicht übersteigt (Voliere mit dichten Netzen oder Gittern oben). Dann gelten aber zusätzlich die höheren Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 13 Abs. 4 der Geflügelpestverordnung des Bundes.
Für alle Haltungen ist grundsätzlich rechtlich vorgeschrieben: Hausgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang hat. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Beim Betreten der Stallungen soll auf Schuhwechsel und Schutzkleidung geachtet werden.
Allgemeine Erläuterungen zur Vogelgrippe
Es gibt viele Bezeichnungen für die selbe Erkrankung. Neben Vogelgrippe heißt sie auch Geflügelinfluenza oder Klassische Geflügelpest oder hochpathogene aviäre Influenza (HPAI). Der letzte Begriff trifft die Krankheitsbezeichnung gut, denn es geht vorwiegend um eine Ansteckung mit Influenzaviren und mit solchen Typen, die stark krank machen. Stark krankmachend und ist der Typ H5N1, der bei der sogenannten "Rügengrippe" im Jahre 2006 bei Wildvögeln auftrat. Neben diesem gibt es auch Stämme, die nur wenig krank machende Eigenschaften haben, Erkrankungen hiermit werden als low pathogen avian influenza (LPAI) genannt und verursachen nicht in dem Umfang das Krankheitsbild der Vogelgrippe. Es besteht dann die Gefahr, dass durch Passagen in mehreren Tierbeständen die krankmachenden Eigenschaften zunehmen, da Influenzaviren ihre Eigenschaften verhältnismäßig schnell ändern können. Deshalb müssen auch bei LPAI bestimmte Maßnahmen ergriffen werden.
Am empfänglichsten gegen Vogelgrippe sind Hühner und Puten. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Tierseuche. Bei engem Kontakt zwischen Tier und Mensch ist im Einzelfall eine Ansteckung des Menschen nicht ausgeschlossen. Gefährlich kann es werden, wenn der Mensch an einer menschlichen Grippe (Influenzainfektion) erkrankt ist und zeitgleich auf den krankmachenden Vogelgrippeerreger trifft. Dann kann sich gegebenenfalls aus dem Tier- und dem Menschenvirus ein neuer Typ ergeben, der bei den Menschen zu einer schweren Grippeepidemie führen könnte.
Derzeit kommen weltweit Vogelgrippefälle vor. Der Schwerpunkt liegt in Asien. Dort, wo Geflügel häufig mit im Wohnbereich gehalten wird, hat es immer wieder beim Menschen einzelne Todesfälle gegeben, aber keine Virusneukombination mit Epidemie.
Der Vogelgrippeerreger H5N8 oder auch H5N5 des Seuchenzuges 2016/2017 und 2020/2021 ist bisher für den Menschen ungefährlich. Im Jahr 2021 hat es weltweit erstmalig in Russland einen Erregernachweis des Typs H5N8 bei sieben Menschen einer russichen Geflügelfarm gegeben, die allerdings nur sehr milde Krankheitssymptome aufwiesen. Der seit 2021 vermehrt vorkommende Vogelgrippeerreger H5N1 ist leider wieder leichter auf bestimmte Säugetiere und den Menschen übertragbar.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Geflügelpest nicht gefährlich. Zunächst werden Lebensmittel gewerbsmäßig nur von gesunden Tieren gewonnen. Aber selbst wenn Fleisch und Eier von infiziertem Geflügel auf den Tisch gelangt wäre, könnten diese nach Erhitzung ohne Bedenken verzehrt werden.
Infiziertes Hausgeflügel zeigt folgende Erkrankungserscheinungen:
hohes Fieber
Appetitlosigkeit
drastischer Rückgang der Legeleistung
hochgradige Apathie
ausgeprägtes Kropfödem
Blaufärbung von Kamm und Kehllappen
wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall
plötzlich auftretende zahlreiche Todesfälle
Geflügelhalter sollen durch Hygienemaßnahmen darauf achten, dass der Erreger nicht von außen in den Bestand getragen wird. Folgende Früherkennungswerte gelten für alle Geflügelhalter bundesweit:
- Innerhalb von 24 Stunden Tierverlust von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tiere.
- Innerhalb von 24 Stunden Tierverlust von mehr als 2 % der Tiere bei Bestandsgröße mit mehr als 100 Tiere.
- Erhebliche Veränderung der Legeleistung oder Gewichtszunahme
- Verluste von mehr als das Dreifache der üblichen Sterblichkeit in einem Zeitraum von mehr als 4 Tagen bei einem reinen Enten- oder Gänsebetrieb
- Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 % in einem Zeitraum von mehr als 4 Tagen bei einem reinen Enten- oder Gänsebetrieb.
Sofern einer dieser Werte erreicht oder überschritten ist, ist sofort der Haustierarzt zwecks Untersuchung auf Vogelgrippe hinzuzuziehen.
Wollen Sie das Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe in Ihren Bestand ermitteln, nutzen Sie bitte den nachstehenden Link zur Risikoampel.
Für Kleinbetriebe mit bis zu 1.000 Tieren und Geflügelhobbyhaltungen steht auf der Seite des LAVES zudem ein Merkblatt zu Verhaltensregeln zur Verfügung. Dieses finden Sie über den unten aufgeführten Link.