GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Vogelgrippe-Ausbruch in Wittmund erloschen

Nach einem Vogelgrippeausbruch bei Enten im Landkreis Wittmund, der am 22.12.2023 amtlich festgestellt werden musste, können die Schutz- und Überwachungszone nun ab 23.01.2024 aufgehoben werden. Es sind keine weiteren Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln in der Umbgebung festgestellt worden.

Da die Geflügelgrippe bei Wildvögeln weit verbreitet ist, gibt es aber dennoch keine Entwarnung. Geflügelhalter müssen weiterhin aufmerksam sein und ihre Tiere durch Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen vor einem möglichen Vogelgrippe-Eintrag schützen.

(aktualisiert 22.01.2024)

 

Vogelgrippe - Situation bleibt kritisch!

Die Vogelgrippe-Situation bleibt weiterhin kritisch. Es wird immer wieder Geflügelgrippe festgestellt - so zum Beispiel aktuell in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Wittmund und auch immer wieder bei Wildvögeln. Es handelt sich bei dem festgestellten Virus meistens um den in der Wildtierpopulation sehr weit verbreiteten Vogelgrippeerreger H5N1. Dieser ist derzeit für zahlreiche Infektionsgeschehen in Wildvogel- und Hausgeflügelpopulationen bundesweit verantwortlich. 

Daher sind alle Vogelhalter weiterhin gefordert, Ihre Bestände zu schützen und genau zu beobachten. Insbesondere ist die Hygiene beim Betreten von Geflügelhaltungen wichtig (Schuhwechsel, Schutzkleidung). Hausgeflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

(19.10.2022, zuletzt geändert 22.12.2023)

Vogelgrippenachweise im Zweckverbandsgebiet

Der Vogelgrippeerreger ist weit verbreitet. Auch im Zweckverbandsgebiet hat es folgende Nachweise des hochpathogenen Vogelgrippeerreger H5 gegeben (es werden nicht mehr alle toten Tiere beprobt), erster Nachweis im Zweckverbandsgebiet überhaupt im Jahr 2016:

  1. 22.12.2023 ca. 12.000 Enten, Wittmund, H5N1
  2. 18.08.2023 2 Silbermöwen, Wangerooge, H5N1
  3. 12.08.2023 2 Silbermöwen, Wangerooge, H5N1
  4. 12.08.2023 1 Basstölpel, Spiekeroog, H5N1
  5. 05.08.2023 2 Silbermöwen, Wangerooge, H5N1
  6. 02.08.2023 1 Brandseeschwalbe, Spiekeroog, H5N1
  7. 21.07.2023 1 Flussseeschwalbe, Wangerooge, H5N1
  8. 16.07.2023 1 Lachmöwe, Schillig, H5N1
  9. 12.07.2023 1 Brandseeschwalbe, Wangerooge, H5N1
  10. 12.07.2023 6 Flussseeschwalben, Wilhelmshaven, H5N1
  11. 09.07.2023 10 Flussseeschwalben, Wilhelmshaven, H5N1
  12. 02.07.2023 1 Flussseeschwalbe, Wilhelmshaven, H5N1
  13. 30.06.2023 3 Flussseeschwalben, Wilhelmshaven, H5N1
  14. 28.06.2023 4 Brandseeschwalben, Minsener Oog, H5N1
  15. 25.06.2023 1 Trottellumme, 1 Möwe, Wangerooge, H5N1
  16. 24.06.2023 1 Flussseeschwalbe, Wilhelmshaven, H5N1
  17. 21.06.2023 5 Flussseeschwalben, Wilhelmshaven, H5N1
  18. 19.06.2023 3 Flussseeschwalben, Wilhelmshaven, H5N1
  19. 14.06.2023 3 Trottellummen, Langeoog, H5N1
  20. 09.06.2023 4 Trottellummen, Wangerooge, H5N1
  21. 05.06.2023 1 Trottellumme, Langeoog, H5N1
  22. 28.05.2023 1 Trottellumme, Wangerooge, H5N1
  23. 20.05.2023 3 Trottellummen, Spiekeroog, H5N1
  24. 16.05.2023 4 Trottellummen, Wangerooge, H5N1
  25. 27.04.2023 1 Möwe, Nordenham, H5N1
  26. 23.04.2023 1 Weißwangengans, Wangerooge, H5N1
  27. 06.01.2023 1 Nonnengans, Butjadingen, H5N1
  28. 09.12.2022 1 Nonnengans, Stadland, H5N1
  29. 08.12.2022 1 Silbermöwe, Langeoog, H5N1
  30. 14.10.2022 1 Nonnengans, Nordenham, H5N1
  31. 07.10.2022 1 Möwe, Wangerooge, H5N1
  32. 06.10.2022 ca. 1.850 Legehennen, Wittmund, H5N1
  33. 03.10.2022 ca. 7.200 Puten, Wangerland, H5N1
  34. 23.09.2022 45 Legehennen, Puten, Enten und Gänse, Wittmund , H5N1
  35. 16.09.2022 ca. 60 Enten und Gänse unterschiedlicher Arten, Jaderberg, H5N1
  36. 14.07.2022 1 Flussseeschwalbe, Wilhelmshaven, H5N1
  37. 04.07.2022 1 Lachmöwe, Minsener Oog, H5N1
  38. 30.06.2022 1 Flusseeschwalben, Schillig, H5N1
  39. 28.06.2022 3 Lachmöwen, Minsener Oog, eine H5N1 / zwei H5
  40. 27.06.2022 5 Flussseeschwalben, Wilhelmshaven, H5
  41. 21.06.2022 2 Lachmöwen, Horumersiel, H5N1
  42. 21.06.2022 2 Brandseeschwalben, Schillig, H5N1
  43. 20.06.2022 1 Storch, Ovelgönne, H5N1
  44. 15.06.2022 6 Flussseeschwalben, Wilhelmshaven, H5N1
  45. 14.06.2022 6 Flussseeschwalben, 4 Lachmöwen, Minsener Oog, H5N1
  46. 07.06.2022 5 Flussseeschwalben, Wilhelmshaven, H5N1
  47. 02.06.2022 4 Brandseeschwalben, Minsener Oog, H5N1
  48. 31.05.2022 3 Störche, Berne, H5N1
  49. 08.04.2022 2 Wildgänse, Elsfleth, H5N1
  50. 11.03.2022 1 Wildgans, Buttforde, H5N1
  51. 02.03.2022 19.000 Puten, Wangerland, H5N1
  52. 01.03.2022 1 Greifvogel, Holtgast, 1 Möwe, Bensersiel, alle H5N1 
  53. 21.02.2022 1 Wildgans, Holtgast, H5N1
  54. 14.02.2022 1 Wildgans, Esens, H5N1
  55. 09.02.2022 1 Wildgans, Bensersiel, H5N1
  56. 08.02.2022 1 Wildgans, Neuharlingersiel, H5N1
  57. 01.02.2022 1 Wildgans, 1 Greifvogel, 1 Möwe, Wilhelmshaven; 1 Wildgans, Dangast, alle H5N1
  58. 31.01.2022 1 Wildgans, Harlesiel, H5N1
  59. 27.01.2022 1 WIldgans, Sande, H5N1
  60. 26.01.2022 2 Wildgänse, 1 Möwe, Bensersiel, H5N1
  61. 17.01.2022 2 Wildgänse, Dangast, H5N1
  62. 17.01.2022 1 Wildgans, Wilhelmshaven, H5N1
  63. 17.01.2022 1 Wildgans, Brake, H5N1
  64. 14.01.2022 1 Wildgans, Esens, H5N1
  65. 11.01.2022 1 Wildgans, Horumersiel, H5N1
  66. 07.01.2022 1 Wildgans, Wilhelmshaven, H5N1
  67. 03.01.2022 1 Eule, Sande. H5N1
  68. 30.12.2021 1 Wildgans, Elsfleth, H5N1
  69. 29.12.2021 1 Wildgans, Dangast, H5N1
  70. 28.12.2021 1 Wildgans, Wilhelmshaven, H5N1
  71. 22.12.2021 97 Legehennen, Butjadingen, H5N1
  72. 22.12.2021 1 Schnepfe, Wittmund, H5N1
  73. 26.11.2021 1 Wildgans, Nordenham, 1 Wildgans, Butjadingen, beide H5N1
  74. 22.11.2021 1 Wildgans, Elsfleth, 1 Wildgans, Sande, beide H5N1
  75. 18.11.2021 1 Wildgans, Jade, H5N1
  76. 12.11.2021 1 Wildgans, Butjadingen, 1 Greifvogel Jade, beide H5N1
  77. 10.11.2021 1 Wildgans, Wilhelmshaven, 1 Wildente, Wilhelmshaven, 1 Wildgans, Brake, alle H5N1
  78. 10.05.2021 3 Wildgänse, 1 Möwe, 1 Eule, Varel/Dangast, 1 Regenpfeifer, Wangerland, alle H5N1
  79. 04.05.2021 1 Greifvogel, Varel, H5N1
  80. 28.04.2021 10 Wildgänse, Dangast, H5N1
  81. 23.04.2021 1 Wildgans, Sande, H5N1
  82. 23.04.2021 1 Wildgans, Nordenham, H5N8
  83. 05.04.2021 1 Wildgans, Elsfleth, H5N8
  84. 26.03.2021 1 Wildgans, Neuharlingersiel, H5N1
  85. 11.03.2021 39 Hühner, Gänse und Enten, Hobbyhaltung in Berne, H5N8
  86. 05.03.2021 1 Wildgans, Wangerland, H5N8
  87. 04.03.2021 1 Wildgans, Carolinensiel, H5N8
  88. 04.02.2021 1 Möwe, Wilhelmshaven, H5N8
  89. 21.01.2021 25.000 Pekingenten, Stadt Wittmund, H5N8
  90. 30.12.2020 1 Greifvogel, Varel, H5N8
  91. 22.12.2020 1 Wildgans, Wilhelmshaven, H5N8
  92. 22.12.2020 1 Wildgans, Wangerland, H5N8
  93. 17.12.2020 1 Wildgans, Varel, H5N8
  94. 11.12.2020 1 Wildgans, Friedeburg, H5N8
  95. 10.12.2020 1 Wildgans Varel, 1 Wildgans Bockhorn, 1 Wildgans Wangerland, alle H5N8
  96. 18.11.2020 4 Wildgänse Wilhelmshaven, 3 Wildgänse Varel, 1 Wildgans Bockhorn, 1 Wildgans Wangerland, alle H5N8
  97. 17.11.2020 1 Wildente (Krickente) Elsfleth-Moorhausen, H5N8
  98. 14.11.2020 1 Wildgans Jade, 2 Wildgänse Wilhelmshaven, 2 Wildgänse Butjadingen, alle H5N8
  99. 13.11.2020 1 Wildgans Bensersiel, 3 Wildgänse Wilhelmshaven, alle H5N8
  100. 10.11.2020 1 Kotprobe Wildgans, Butjadingen, H5N8
  101. 09.03.2017 25.000 Pekingenten, Stadt Wittmund, H5N8
  102. 09.02.2017 1 Greifvogel, Stadt Wittmund, H5N8
  103. 12.01.2017 1 Wildente, Wilhemshaven, H5N8
  104. 27.12.2016 1 Wildgans, Wangerland, H5N5
  105. 09.12.2016 1 Greifvogel, Wilhelmshaven, H5N8
  106. 05.12.2016 1 Wildgans, Wangerland, H5N8 
  107. 29.11.2016 1 Schwan, Wilhelmhaven, H5N8
  

Vogelgrippe

Untersuchung von toten Wildvögeln, Aufstallung und Vorsichtsmaßnahmen

Bei der Vielzahl von Wildvögeln in unserer Region ist das Auffinden von einzelnen toten Wildvögeln normal. Im Küstenbereich kann es je nach Strömung ggf. auch mal vorkommen, dass Kadaver von Vögeln, die auf See verendet sind, gleich zu mehreren an einer Stelle angeschwemmt werden. Interessant zur Untersuchung auf Vogelgrippe sind vermehrte, auffällige Funde von frischen Kadavern, vor allem von Wassergeflügel wie Wildgänse oder Wildenten und solche Tiere mit zentralnervösen Störungen, wie Orientierungslosigkeit und Kopfdrehen. Wichtig ist, evtl. kranke Tiere in Ruhe zu lassen; eine Rettung ist nicht möglich und Annäherung bedeutet Stress für die Wildtiere. Hunde und Katzen sollten ferngehalten werden. Singvögel spielen bei der Verbreitung der Vogelgrippe praktisch keine Rolle.  

Wer Geflügel hält muss sich leider immer mehr darauf einstellen, dass vor allem in den Wintermonaten eine Aufstallung angeordnet wird. Insofern wird an alle Geflügelhalter appelliert, ein Konzept für die tierschutzgerechte Aufstallung zu überlegen, das kurzfristig umgesetzt werden kann. 

Aufstallungsformen:
Je dichter der Schutz vor Wildvögeln, desto sicherer ist es. Für die Standardaufstallung gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Unterbringung in einem geschlossenen Stall
2. In einer Schutzvorrichtung (von oben dichte Voliere): Diese muss gegen Wildvogeleintrag von den Seiten und von oben geschützt sein. Die Abdeckung von oben muss dicht sein und das Regenwasser nicht in den Auslauf der Tiere abgeleitet werden.
Nur wenn das z. B. aus baulichen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, gibt es noch die dritte Variante als Ausnahmefall:
3. Unter einer Schutzvorrichtung wie unter Nr. 2, die statt der dichten Abdeckung nach oben Gitter oder Netze haben, deren Maschenweite 25 Millimeter nicht übersteigt (Voliere mit dichten Netzen oder Gittern oben). Dann gelten aber zusätzlich die höheren Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 13 Abs. 4 der Geflügelpestverordnung des Bundes.
Für alle Haltungen ist grundsätzlich rechtlich vorgeschrieben: Hausgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang hat. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Beim Betreten der Stallungen soll auf Schuhwechsel und Schutzkleidung geachtet werden.

Allgemeine Erläuterungen zur Vogelgrippe

 

Es gibt viele Bezeichnungen für die selbe Erkrankung. Neben Vogelgrippe heißt sie auch Geflügelinfluenza oder Klassische Geflügelpest oder hochpathogene aviäre Influenza (HPAI). Der letzte Begriff trifft die Krankheitsbezeichnung gut, denn es geht vorwiegend um eine Ansteckung mit Influenzaviren und mit solchen Typen, die stark krank machen. Stark krankmachend und ist der Typ H5N1, der bei der sogenannten "Rügengrippe" im Jahre 2006 bei Wildvögeln auftrat. Neben diesem gibt es auch Stämme, die nur wenig krank machende Eigenschaften haben, Erkrankungen hiermit werden als low pathogen avian influenza (LPAI) genannt und verursachen nicht in dem Umfang das Krankheitsbild der Vogelgrippe. Es besteht dann die Gefahr, dass durch Passagen in mehreren Tierbeständen die krankmachenden Eigenschaften zunehmen, da Influenzaviren ihre Eigenschaften verhältnismäßig schnell ändern können. Deshalb müssen auch bei LPAI bestimmte Maßnahmen ergriffen werden.

Am empfänglichsten gegen Vogelgrippe sind Hühner und Puten. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Tierseuche. Bei engem Kontakt zwischen Tier und Mensch ist im Einzelfall eine Ansteckung des Menschen nicht ausgeschlossen. Gefährlich kann es werden, wenn der Mensch an einer menschlichen Grippe (Influenzainfektion) erkrankt ist und zeitgleich auf den krankmachenden Vogelgrippeerreger trifft. Dann kann sich gegebenenfalls aus dem Tier- und dem Menschenvirus ein neuer Typ ergeben, der bei den Menschen zu einer schweren Grippeepidemie führen könnte.

Derzeit kommen weltweit Vogelgrippefälle vor. Der Schwerpunkt liegt in Asien. Dort, wo Geflügel häufig mit im Wohnbereich gehalten wird, hat es immer wieder beim Menschen einzelne Todesfälle gegeben, aber keine Virusneukombination mit Epidemie.

Der Vogelgrippeerreger H5N8 oder auch H5N5 des Seuchenzuges 2016/2017 und 2020/2021 ist bisher für den Menschen ungefährlich. Im Jahr 2021 hat es weltweit erstmalig in Russland einen Erregernachweis des Typs H5N8 bei sieben Menschen einer russichen Geflügelfarm gegeben, die allerdings nur sehr milde Krankheitssymptome aufwiesen. Der seit 2021 vermehrt vorkommende Vogelgrippeerreger H5N1 ist leider wieder leichter auf bestimmte Säugetiere und den Menschen übertragbar.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Geflügelpest nicht gefährlich. Zunächst werden Lebensmittel gewerbsmäßig nur von gesunden Tieren gewonnen. Aber selbst wenn Fleisch und Eier von infiziertem Geflügel auf den Tisch gelangt wäre, könnten diese nach Erhitzung ohne Bedenken verzehrt werden.

Infiziertes Hausgeflügel zeigt folgende Erkrankungserscheinungen:

hohes Fieber
Appetitlosigkeit
drastischer Rückgang der Legeleistung
hochgradige Apathie
ausgeprägtes Kropfödem
Blaufärbung von Kamm und Kehllappen
wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall
plötzlich auftretende zahlreiche Todesfälle

Geflügelhalter sollen durch Hygienemaßnahmen darauf achten, dass der Erreger nicht von außen in den Bestand getragen wird. Folgende Früherkennungswerte gelten für alle Geflügelhalter bundesweit:
 

  1. Innerhalb von 24 Stunden Tierverlust von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tiere.
  2. Innerhalb von 24 Stunden Tierverlust von mehr als 2 % der Tiere bei Bestandsgröße mit mehr als 100 Tiere.
  3. Erhebliche Veränderung der Legeleistung oder Gewichtszunahme
  4. Verluste von mehr als das Dreifache der üblichen Sterblichkeit in einem Zeitraum von mehr als 4 Tagen bei einem reinen Enten- oder Gänsebetrieb
  5. Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 % in einem Zeitraum von mehr als 4 Tagen bei einem reinen Enten- oder Gänsebetrieb.


Sofern einer dieser Werte erreicht oder überschritten ist, ist sofort der Haustierarzt zwecks Untersuchung auf Vogelgrippe hinzuzuziehen.


Wollen Sie das Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe in Ihren Bestand ermitteln, nutzen Sie bitte den nachstehenden Link zur Risikoampel.


Für Kleinbetriebe mit bis zu 1.000 Tieren und Geflügelhobbyhaltungen steht auf der Seite des LAVES zudem ein Merkblatt zu Verhaltensregeln zur Verfügung. Dieses finden Sie über den unten aufgeführten Link.

  

 

 

 

Benutzer: anmelden