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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Q-Fieber

Die Erkrankung wird durch das Bakterium Coxiella burnetii verursacht. es ist eine erkrankung die viele Tierarten und den Mensch betreffen kann, eine größere Rolle spielen dabei aber Wiederkäuer, vor allem kleine Wiederkäuer wie Schafe und Ziegen. Die Symptome beim Tier sind Unfruchtbarkeiten, Gebärmutterentzündungen, aborte und Probleme mit lebensschwachen Kälbern, die häufig trotz Therapie verenden. Es wurden auch Lungenentzündungen beschrieben. Die Aufnahme erfolgt meist durch Einatmen von kontaminiertem Staub. Die Verbreitung geht über den Blutkreislauf und die Ansiedelung erfolgt insbesondere in Gebärmutter und Euter. Beim Geburtsvorgang wird der Erreger massenhaft freigesetzt. Eine Ausscheidung ist aber auch über Harn, Kot und Milch möglich. Eine Vermehrung erfolgt nur in lebenden Wirtszellen, außerhalb des Körpers werden sehr widerstandsfähigen sporenähnliche Formen gebildet. Diese verbreiten sich z.B. durch eingetrocknetes Fruchtwasser oder Zersetzungsprodukte von Nachgeburten und werden im Staub mit dem Wind über mehrere Kilometer weit getragen. Die sporenähnliche Formen sind extrem überlebensfähig, z.B. über Wochen bis Monate in Fleisch oder Milch, über Jahre in Böden und Staub.
Eine Vielzahl von Tieren kann den Erreger übertragen, epidemiologisch sind aber vor allem kleine Wiederkäuer wie Schaf und Ziege von Bedeutung. Wenige Erreger reichen für eine Infektion.

Eine klinische Diagnose ist aufgrund der unspezifischen Symptome kaum möglich. Regional unterschiedlich werden in rund 20-70% der Rinderbestände Antikörper gefunden. Es kann also ein Zufallsbefund sein: Im Verdachtsfall (z.B. bei andauernder Unfruchtbarkeit und Gebärmutterentzündungen im Bestand) sollten auch alle weiteren in Frage kommenden Ursachen überprüft werden, da der Komplex Unfruchtbarkeit von vielen Faktoren gleichzeitig beeinflusst werden kann.

Q-Fieber ist eine Zoonose, kann also vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Häufig erkranken Menschen ohne Anzeichen oder mit leichten grippeähnlichen Symptomen. Infektion während einer Schwangerschaft können zu  Früh-, Fehl- und Totgeburten führen. Es gibt auch akute Verläufe
mit plötzlichem Fieberanstieg, schwere Kopf- und Gliederschmerzen oder
Lungenentzündungen. Die chronische Form kann zu einer Entzündung der Innenauskleidung des Herzens (Endokarditis) führen. Auch für eine Infektion beim Menschen besteht eine Meldepflicht.

Die Diagnostikmethoden sind Antikörpernachweis in Blut oder Milch oder für ein aktuelles Geschehen die PCR bei Proben von Nachgeburten, Abortmaterial oder Vaginaltupfern. Bei Nachweis des Erregers gilt eine Meldepflicht für das Labor. Es handelt sich nicht um eine anzeigepflichte Tierseuche. Die Diagnostik kann erschwert sein: Es ist möglich, dass Tiere nur zeitweise den Erreger ausscheiden, keine Antikörper bilden aber trotzdem Erreger ausscheiden oder aber Antikörper bilden aber keine Erreger ausscheiden. Der Erregernachweis gelingt daher nicht immer oder nicht immer auf Anhieb.

Eine Therapie ist schwierig, zwar ist der Erreger gegenüber Antibiotika empfindlich (z.B. Tetrazykline). Oft wird die Erregerausscheidung nur verringert aber nicht vollständig zum Stillstand gebracht. Daher sind andauernd erneute Infektionen möglich.

Erfolgreicher ist hier die Impfung. Es steht ein zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Es sollten alle Tiere ab einem Alter von 3 Monaten eines Bestandes geimpft werden. Die Grundimmunisierung erfolgt durch 2 Impfdosen im Abstand von 3 Wochen, alle 9-12 Monate sollte eine Auffrischungsimpfung erfolgen.

Die nds. Tierseuchenkasse gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen zu den Impfungstoffkosten. Voraussetzung ist ein Erregernachweis im Bestand durch ein amtliches Labor, das Vorhandensein von klinischen Symptomem im Bestand (Stellungnahme Haustierarzt). Die Gewährung der Beihilfe ist eine Härtefallentscheidung im Vorstand und erfolgt nur nach Vorlage der Rechnungen. Wenn eine Impfbeihilfe gewährt wird, gibt es diese nur die Grundimmunisierung (zwei Impfungen) als Bestandimpfung, also nicht für Wiederholungsimpfungen oder Grundimmunisierung nachgewachsener Rinder. Die werden teilweise von den lokalen Tierseuchenkuratorien bezuschusst. Die Beihilfe der Nds. Tierseuchenkasse zu den Impfstoffkosten beträgt derzeit max. 8.- Euro/Rinderimpfung, max.4 Euro bei Ziege und 2.- Euro bei Schafen.

Wichtig sind aber auch Hygienemaßnahmen in betroffenen Beständen:
  • Umgebung vor der Kontamination mit Geburtsprodukten schützen:
  • Abkalbungen in geschlossenen Räumen
  • Nachgeburten/Totgeburten bis zur Abholung durch TKBA in geschlossenen Behältern lagern, Behälter anschließend reinigen und desinfizieren (mit einem DVG-geprüften Desinfektionsmittel auf Aldehydbasis)
  • Bei Abkalbungen Mund-/ Atemschutzmaske sowie Handschuhe tragen
  • Reinigung und Desinfektion der Abkalbebox nach jeder Abkalbung (mit einem DVG-geprüften Desinfektionsmittel auf Aldehydbasis, dabei beachten: Aerosolbildung durch Hochdruckreiniger vermeiden)
  • Festmist/Güllebehandlung (z.B. Düngerpackung mit Branntkalk und anschließender Abdeckung mit einer Erdschicht), nicht bei starkem Wind ausbringen
  • Infizierte Tiere merzen bzw. räumlich getrennt von nicht-infizierten aufstallen
  • Kontakt zu potentiellen Überträgern (Zukäufe mit unbekanntem Antikörperstatus, Wildtiere,…) minimieren, dazu gehören auch Zecken: zeckenwirksame Ektoparasitenbehandlung bei Befall durchführen
  • Keine unerhitzte Milch oder Fleisch aus betroffenen Betrieben konsumieren
Es gibt keine Bekämpfungsvorschrift. In den nachstehenden Empfehlungen für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern ist aber unter III.2 ein separates Kapitel über Q-Fieber vorhanden.
  

 

 

 

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