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Maul- und Klauenseuche (MKS)

Die Maul- und Klauenseuche ist eine für den Menschen ungefährliche, aber hoch ansteckende Viruserkrankung, die hauptsächlich Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen etc) betrifft. Wegen ihrer außerordentlichen wirtschaftlichen Folgen steht sie auf Platz eins der Liste A des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE).

Es gibt kaum eine andere Tierseuche, die sich so schnell und leicht ausbreiten kann. Durch die Beschränkung des gemeinschaftlichen Handels und die indirekten Auswirkungen auf die Landwirtschaft und angeschlossene Industriezweige und Fremdenverkehr in den betroffenen Regionen  entstehen hohe finanzielle Ausfälle. Mit der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche sind auch zahlreiche Bestandstötungen verbunden.

Klinisch äußert sich die Maul- und Klauenseuche durch flüssigkeitsgefüllte Bläschen vorwiegend an der Maul- oder Zungenschleimhaut, aber auch am Kronsaum der Klauen oder im Zwischenklauenspalt. Die Tiere speicheln, verweigern das Futter und lahmen.

Die Maul- und Klauenseuche ist anzeigepflichtig. Personen, die beruflich mit Tieren empfänglicher Arten zu tun haben, müssen dem Veterinäramt schon den Verdacht auf Maul- und Klauenseuche unverzüglich mitteilen. 

Es gelten nach Feststellung der MKS so rigorose Sperrmaßnahmen wie sonst bei kaum einer Tierseuche:

Für den gesamten Tierverkehr kann in einem Gebiet, das theoretisch sogar das gesamte Bundesgebiet umfassen kann, für bis zu 72 Stunden lang ein vollständiger Stillstand verfügt werden.

Tötungsmaßnahmen betreffen den Betrieb, in der Regel auch die direkten Nachbarschaftsbetriebe und ggf. Betriebe mit Tierkontakten zum Ausbruchsbetrieb.

In einem Umkreis von mindestens 3 km wird eine Schutzzone (Sperrbezirk) und im Umkreis von mindestens 10 km eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) eingerichtet. Die Betriebe werden einer regelmäßigen Veterinärkontrolle unterzogen. Der Verkehr mit Tieren, tierischen nebenprodukten, Futtermitteln und tierischen Lebensmitteln ist gemaßregelt.

Die in früheren Jahren durchgeführten Flächenimpfungen wurden eingestellt, weil bei der Maul- und Klauenseuche nur Impfungen gegen den genau bestimmten Serotypen Erfolg bringen. Daher würde zukünftig bei einem Seuchengeschehen auch nur Impfstoff gegen genau den Serotypen eingesetzt. Allerdings führen solche Schutzimpfungen zu einer Abgrenzung des Gebietes für den Handel mit Tieren und deren Produkten. Werden Schutzimpfungen durchgeführt, wird im Umkreis von mindestens 10 km um die Zonen ein zweites Überwachungsgebiet abgegrenzt. Bei der sogenannten Suppressivimpfung wird zunächst geimpft um die Virusverbreitung zu verhindern, weil ein Impfungen schneller durchzuführen sind als Tötungsmaßnahmen. Im Anschluss daran erfolgt aber die Tötung der geimpften Tiere, die dann aber nicht unter so starkem Zeitdruck durchzuführen ist. Suppressivimpfungen werden nur innerhalb der Schutzzone in genau definierten Betrieben durchgeführt.

  

 

 

 

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