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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Blauzungenkrankheit 

Die Blauzungenkrankheit ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer wie Rehe etc). Sie wird durch das Blauzungenvirus ( (engl. Bluetongue virus, kurz BTV) hervorgerufen. Sie tritt überwiegend bei feuchtwarmen Wetter im Herbst auf und wird ausschließlich über 1–3 mm kleine, gedrungene Mückenarten - sogenannte Gnitzen - übertragen. Die Gnitzen sind hauptsächlich zwischen Abend- und Morgendämmerung aktiv und befallen vor allem Tiere im offenen Gelände. Die Gnitzen sind seltener in festen Gebäuden anzutreffen. 

Neben infizierten Tieren ohne Krankheitserscheinungen können auch deutlich erkrankte Tiere festgestellt werden. Klinische Erkrankungen gibt es häufiger bei Schafen als bei Rindern. Typische Symptome sind entzündlich gerötete Augen, massive entzündliche Veränderungen im Maulbereich, Kopfschwellungen, hohes Fieber, oft in Verbindung mit Lungenentzündungen und Aborte. Häufig ist das Euter teilweise bläulich verfärbt, bei Schafen auch die Zunge. Todesfälle sind insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern nicht auszuschließen. Häufig wird vermehrt nur akut hohes Fieber, bei Milchkühen verbunden mit einem drastischen Milchrückgang, festgestellt. Insbesondere bei Jungrindern ist die Abortrate sehr hoch. Schwer infizierte Tiere sind oft dauerhaft leistungsgemindert. 

Einen guten Schutz gibt die Schutzimpfung. Dabei ist aber auch eine Wirkung gegen den richtigen Serotypen wichtig. Gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV 3) gibt es bisher keinen zugelassenen Impfstoff. 

Aktuelle Gefährdungslage durch Blauzungenkrankheit (BTV 3)

Der Serotyp 3 des Blauzungenvirus ist in Europa in der Vergangenheit in Italien / Sizilien aufgetreten. Zudem wurde er auch in Nordafrika (Tunesien) und in Israel festgestellt. Im September 2023 wurde dieser Stamm dann in den Niederlanden festgestellt, danach auch in Belgien. Im Oktober 2023 erfolgte der Nachweis bei einem Schaf in Nordrhein-Westfalen sowie auch in mehreren Landkreisen in Niedersachsen. Es waren Schafe betroffen, teilweise jedoch auch Rinder. 

Aufgrund der Feststellungen wurden die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und aufgrund der räumlichen Nähe auch Bremen zum infizierten Gebiet erklärt. Die übrigen Bundesländer gelten dagegen weiterhin als BTV-frei. Dieses führt zu Verbringungsbeschränkungen. Die Regelungen werden nachfolgend stark zusammengefasst dargestellt. Im Detail sind sie auf der Internetseite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de (externer Link) dargestellt. 

1. Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden innerhalb von Niedersachsen oder nach NRW oder Bremen

Es gelten keine BTV3-spezifische Anforderungen für die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen empfänglichen Tieren. Kranke bzw. aktuell infizierte Tiere dürfen nicht verbracht werden. 

2. Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden in die Niederlande und nach Belgien 

Es gelten keine BTV3-spezifische Anforderungen für die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen sowie Kameliden, Zerviden und anderen Huftieren. Kranke bzw. aktuell infizierte Tiere dürfen nicht verbracht werden. 

3. Verbringen von Zucht- und Nutzrindern aus Niedersachsen in freie Bundesländer (D)

Dieses ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
> Blutentnahme (EDTA-Blut für die PCR) maximal 14 Tage vor dem Transport und
> Repellentbehandlung mindestens 14 Tage vor der Blutentnahme und
> Tierhaltererklärung über erfolgte Repellentbehandlung und Blutentnahme.
Die Tierhaltererklärung für Zucht und Nutztiere können Sie hier herunterladen (Externer Link). 

4. Verbringen von Schlachttieren aus Niedersachsen in freie Bundesländer (D)

Dieses ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
> Tierhaltererklärung für Schlachttiere (Externer Link) (keine Blauzungen-Anzeichen und kein Blauzungenfall im Bestand aktuell und in den letzten 30 Tagen) und
> Direkter Transport aus der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof und
> Schlachtung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft und
> Vorankündigung beim Schlachthof mindestens 48 Stunden vorher.
Die Details der Regelung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de (externer Link; Seite 2 Punkt 3).

5. Für die Verbringung in BTV-freie EU-Mitgliedstaaten und Drittländer existieren weitere Regelungen. Zudem sind zum Teil auch Schutzmaßnahmen beim Transport (Vektorschutz des Fahrzeugs, Abladen nur unter bestimmten Bedingungen) zu ergreifen. Siehe www.tierseucheninfo.niedersachsen.de (externer Link).

Bei Fragen hierzu sind wir gerne für Sie telefonisch erreichbar!

Seuchengeschehen 2018 bis 2021

2012 bis 2018 war Deutschland auch dank des Impferfolges frei von Blauzungenkrankheit. Ab Ende 2018 wurden dann wieder Restriktionszonen nach Feststellung des Serotyps 8 des Blauzungenvirus eingerichtet. Diese umfassten überwiegend die südlichen Bundesländer. Bis 2021 wurden in dieser Zeit Blauzungenfälle festgestellt. Am 01.06.2023 wurde Deutschland wieder als amtlich BTV frei anerkannt.

Seuchengeschehen 2007 und 2008

Die Blauzungenkrankheit ist in Deutschland erstmals in dem Jahr 2006 aufgetreten. Der Serotyp 8 wurde damals erstmals in Europa im Dreieck Niederlande, Belgien und Deutschland festgestellt. Er hat sich anschließend fast auf ganz Europa ausgeweitet. Im Gebiet des Zweckverbandes ist nur der Serotyp 8 aufgetreten, im Jahr 2007 mit 76 Fällen und im Jahr 2008 mit über 303 Fällen, als eine massive Viruslast über das Gebiet des Zweckverbandes zog. Hier konnte die Impfung Schlimmeres verhindern. Im Zweckverbandsgebiet ist seit 2009 kein Fall von Blauzungenkrankheit festgestellt worden.

  

 

 

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