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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Blauzungenkrankheit 

Blauzungenkrankheit allgemein

Die Blauzungenkrankheit ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer wie Rehe etc). Sie tritt überwiegend bei feuchtwarmen Wetter im Herbst auf und wird ausschließlich über 1–3 mm kleine, gedrungene Mückenarten - sogenannte Gnitzen - übertragen. Die Gnitzen sind hauptsächlich zwischen Abend- und Morgendämmerung aktiv und befallen vor allem Tiere im offenen Gelände. Die Gnitzen sind seltener in festen Gebäuden anzutreffen. 

Neben infizierten Tieren ohne Krankheitserscheinungen können auch deutlich erkrankte Tiere festgestellt werden. Klinische Erkrankungen gibt es häufiger bei Schafen als bei Rindern. Typische Symptome sind entzündlich gerötete Augen, massive entzündliche Veränderungen im Maulbereich, Kopfschwellungen, hohes Fieber, oft in Verbindung mit Lungenentzündungen und Aborte. Häufig ist das Euter teilweise bläulich verfärbt, bei Schafen auch die Zunge. Todesfälle sind insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern nicht auszuschließen. Häufig wird vermehrt nur akut hohes Fieber, bei Milchkühen verbunden mit einem drastischen Milchrückgang, festgestellt. Insbesondere bei Jungrindern ist die Abortrate sehr hoch. Schwer infizierte Tiere sind oft dauerhaft leistungsgemindert. 

Einen guten Schutz gibt die Schutzimpfung. Dabei ist aber auch eine Wirkung gegen den richtigen Serotypen wichtig.

Aktuelle Gefährdungslage

Im Jahr 2018 ist die Blauzungenkrankheit erstmals nach dem großen Seuchengeschehen 2007 und 2008 wieder in Deutschland aufgetreten. Es war zu erwarten, dass der in Frankreich seit einigen Jahren nachgewiesene Serotyp 8 irgendwann das deutsch-französische Grenzgebiet in Baden-Württemberg erreicht. Mittlerweile wurden Infektionen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz festgestellt. Es werden Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern um den Feststellungsbetrieb gelegt. Das Gute an dem bisherigen Serotyp 8-Geschehen ist, dass die Tiere selten klinisch erkranken und es eher ein Zufallsbefund ist. Allerdings können bei Auftreten von Fällen in Deutschland Vermarkungsprobleme von ungeimpften Zuchtrindern auftreten. Was kann dann auf die Betriebe zukommen?

1. Verbringen von Kälbern aus der Sperrzone in andere Bundesländer
Voraussetzung für die Verbringung von Kälbern bis zum Alter von 90 Tagen aus der Sperrzone ist, dass die zu verbringenden Kälber Biestmilch des Muttertieres erhalten haben und das Muttertier nach Vorgaben des jeweiligen Impfstoffherstellers mit einem BTV 8-Impfstoff wirksam geimpft worden sind.

2. Verbringen von Rindern, Schafen und/oder Ziegen aus der Sperrzone zur Schlachtung in andere Bundesländer
Es muss eine gegenseitige Unterrichtung der jeweils zuständigen Behörden am Versandort und am Bestimmungsort erfolgen. Ggf ist eine Vereinfachund durch bestimmte Tierhaltererklärungen möglich..

3. Verbringen von Zucht- und Nutzrindern aus der Sperrzone in andere Bundesländer
Zucht- und Nutzrinder, die aus der Sperrzone in nicht BTV8-reglementierte Regionen innerhalb Deutschlands verbracht werden sollen, müssen innerhalb von sieben Tagen vor dem Verbringen mittels PCR auf Blauzungenvirus mit negativem Ergebnis untersucht und vom Zeitpunkt der Probenentnahme bis zum Verbringen mit einem Repellent behandelt worden sind. Eine Untersuchung zwecks innerstaatlicher Verbringung ist daran gekoppelt, dass die Tiere einer entsprechenden Behandlung mit Repellentien (Insektenmittel gegen Gnitzen) unterzogen werden.      


Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit dürfen nur mit Genehmigung des Veterinäramtes mit inaktivierten Impfstoffen durchgeführt werden. Hierzu auf der Unterseite Impfung auf der linken Seite mehr.

Seuchengeschehen 2007 und 2008

Die Blauzungenkrankheit ist in Deutschland erstmals in dem Jahr 2006 aufgetreten. Der Serotyp 8 wurde damals erstmals in Europa im Dreieck Niederlande, Belgien und Deutschland festgestellt. Er hat sich anschließend fast auf ganz Europa ausgeweitet. Im Gebiet des Zweckverbandes ist nur der Serotyp 8 aufgetreten, im Jahr 2007 mit 76 Fällen und im Jahr 2008 mit über 303 Fällen, als eine massive Viruslast über das Gebiet des Zweckverbandes zog. Hier konnte die Impfung Schlimmeres verhindern. Dank der Massenimpfaktion ist seit 2009 im Zweckverbandsgebiet kein Fall von Blauzungenkrankheit festgestellt worden.

  

 

 

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