GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit

Gegen das aktuelle Blauzungenvirus BTV-3 sind Impfungen in Deutschland bisher nicht möglich.


Impfungen gegen BTV 8

Es stehen mittlerweile genügend Impfstoffe zur Verfügung. Die Impfung stellt die einzige Möglichkeit dar, Rinder und kleine Wiederkäuer wirkunsvoll gegen eine Infektion mit dem Blauzungenerreger zu schützen und ermöglicht den Handel mit Tieren, falls in dem Gebiet Blauzungenkrankheit festgestellt wurde. Im Jahr 2008 wurden im Zweckverbandsgebiet 452.351 Rinder und 51.819 Schafimpfungen durchgeführt. Mit den damals durchgeführten verpflichtenden Massenimpfungen von Rindern, Schafen und Ziegen konnte die Infektionsrate der Blauzungenkrankheit bundesweit gestoppt werden.

Nach einem zwischenzeitlichen Impfverbot ist die Impfung gegen Blauzungenkrankheit seit Mai 2016 grundsätzlich wieder erlaubt. Die Impfung ist vorab vom Veterinäramt zu genehmigen und die Impfung ist in HI-Tier zu dokumentieren.

Eine Impfung hat folgende Vorteile:

  1. Die Impfung schützt vor klinischen Erkrankungen.
  2. Die Handelsrestriktionen für geimpfte Zuchtbestände sind geringer, da die Tiere 60 Tage nach abgeschlossener Grundimmunisierung auch innergemeinschaftlich und in einige Drittländer verbracht werden dürfen, selbst wenn sich der Betrieb in der 150-Kilometerzone um Blauzungenausbrüche befindet.
  3. Eine Impfung kann - wie in den Jahren 2008/2009 - die Infektion wieder vollständig zurückdrängen, dazu ist allerdings eine hohe Impfabdeckung (ca. 80% der Tierbestände sind durchgeimpft) notwendig.

Derzeit hat der Tierhalter die Impfkosten selber zu tragen. Es gibt weder eine Beihilfe für den Impfstoff noch für die Tierarztkosten. Derzeit gibt es keinen zugelassenen Impfstoff für Ziegen. Es besteht grundsätzlich jedoch die Möglichkeit, mit dem derzeit bestehenden Impfstoff, auch andere Tiere als Rinder und Schafe im Rahmen der Umwidmung zu impfen..

  

Rinder_bunte Mischung.jpg

  

 

 

 

Benutzer: anmelden