Arzneimittelüberwachung
Der Zweckverband ist für die Arzneimittelüberwachung beim Tierhalter zuständig. Die Arzneimittelüberwachung der Tierärzte obliegt dem Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Zuständigkeit für die Antibiotikaminimierung ist noch nicht abschließend vom Land entschieden worden, die Aufgaben wurden zunächst aber dem LAVES und nicht den kommunalen Veterinärämtern übertragen
Tierhalter von Nutztieren, die grundsätzlich der Lebensmittelgewinnung dienen - und hierzu gehören auch Equiden (Pferde und Esel etc) bis ausdrücklich im Equidenpass vermerkt ist, dass die Tiere nicht der Lebensmittelgewinnung dienen sollen - müssen über die Arzneimittelanwendungen des Tierarztes und nach tierärztlicher Anweisung durch den Tierhalter selbst Buch zu führen. Näheres ist dem nachfolgendem Link zu entnehmen, ein Muster des Arzneimittelbestandsbuch ist beigefügt.