Arzneimittelüberwachung
Der Zweckverband ist für die Arzneimittelüberwachung beim Tierhalter zuständig. Die Arzneimittelüberwachung der Tierärzte obliegt dem Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Tierhalter von Nutztieren, die grundsätzlich der Lebensmittelgewinnung dienen - und hierzu gehören auch Equiden (Pferde und Esel etc) bis ausdrücklich im Equidenpass vermerkt ist, dass die Tiere nicht der Lebensmittelgewinnung dienen sollen - müssen über die Arzneimittelanwendungen des Tierarztes und nach tierärztlicher Anweisung durch den Tierhalter selbst Buch zu führen. Näheres ist dem nachfolgendem Link zu entnehmen, ein Muster des Arzneimittelbestandsbuch ist beigefügt.