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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Haustieren/Vieh

Als Schlachttieruntersuchung bezeichnet man die Untersuchung des lebenden, zur Fleischgewinnung vorgesehenen Schlachttieres. Sie erfolgt bei den meisten Tierspezies auf dem Schlachthofgelände. Eine Ausnahme stellt die Schlachttieruntersuchung von Geflügel dar, welche von amtlichen Tierärzten bereits im Herkunftsbetrieb durchgeführt wird. Bei der Untersuchung wird geprüft, ob die Schlachttiere Störungen des Allgemeinbefindens oder gar Symptome übertragbarer Krankheiten aufweisen, was gegebenenfalls zu einem Schlachtaufschub bzw. Schlachtverbot führen würde. Des Weiteren erfolgt eine tierschutzrechtliche Kontrolle der Transportfahrzeuge sowie eine umfangreiche Prüfung der die Schlachttiere begleitenden Dokumente.

Nach der Schlachtung erfolgt die amtliche Fleischuntersuchung, welche ebenfalls von  amtlichen Tierärzten und amtlichen Fachassistenten vorgenommen wird. Jeder Schlachttierkörper wird mitsamt den zugehörigen Organen auf krankhafte Veränderungen, Fleischqualitätsmängel und stichprobenartig auf eventuelle Rückstände untersucht. Außerdem wird im Rahmen der Fleischuntersuchung die ordnungsgemäße Entsorgung tierischer Nebenprodukte und sogenannter spezifischen Risikomaterialen (SRM) überwacht. Im Bedarfsfall werden zusätzliche, weitergehende Untersuchungen im Labor durchgeführt:

  • Durch die Trichinenuntersuchung soll sichergestellt werden, dass der gesundheitsgefährdende Parasit Trichinella spiralis nicht im Fleisch enthalten ist. Ansonsten könnte dieser Parasit durch den Verzehr des Fleisches auf den Menschen übertragen werden. Schweine (auch Wildschweine), Einhufer, Füchse, Dachse, die Träger von Trichinen sein können, unterliegen deshalb der amtlichen Trichinenuntersuchung, wenn deren Fleisch zum Genuss des Menschen verwendet werden soll.
  • Die Untersuchung auf die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE, „Rinderwahn“) erfolgt nur noch ab einem bestimmten Alter bei Notschlachtungen oder sonsitgen speziellen klinischen Auffälligkeiten und Herkünften der Rinder aus bestimmten anderen Staaten. Weiterhin werden aber aus Sicherheitsgründen ab einem bestimmten Tieralter zusätzlich sogenannte Risikomaterialien mit möglicherweise hoher Erregerkonzentration (Oberschädel mit Hirn, Rückenmark, etc) bei der Schlachtung entfernt und gesondert unschädlich beseitigt.
  

 

 

 

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