GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Rinderkennzeichnung

Alle neugeborenen Kälber - egal ob von Milchkühen oder Mutterkühen - müssen spätestens innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden. Diese Ohrmarken sind in Niedersachsen über die Vereinigten Informationssysteme Tierhaltung (VIT) in Verden zu beziehen und nur diese sind zu verwenden. Die Anforderung kann schriftlich per Post, Fax (formlos), E-Mail oder auch über die Internetseite der VIT erfolgen (Adresse siehe unten). Dabei ist die benötigte Anzahl an Ohrmarken für die nächsten 12 Monate anzugeben. Als angemessener Jahresbedarf an Ohrmarken wird das 1,3-fache der gemeldeten Anzahl "Rinder ab 2 Jahre" zugrunde gelegt. Nur in begründeten Fällen kann mit entsprechenden Anmerkungen in der Anforderung von diesem Verfahren abgewichen werden. Bestellen Sie Ihre Ohrmarken rechtzeitig. Die Zusendung der Ohrmarken und aller notwendigen Unterlagen erfolgt per Paket direkt ausschließlich an die Anschrift, unter der der Tierhalter bei der Veterinärbehörde gemeldet ist. Die Kennzeichnung eines Rindes ist auch an die zentrale Rinderdatenbank zu melden (siehe Dokumentation)

Verliert ein Rind eine oder beide Ohrmarken oder ist eine Ohrmarkennummer unlesbar geworden, so hat der Tierhalter unverzüglich bei den VIT eine Ersatzohrmarke mit denselben Angaben, die sich auf der zu ersetzenden Ohrmarke befanden, zu beantragen und das Rind unverzüglich nach Erhalt
der Ersatzohrmarke erneut zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen.

Rinder aus EU-Staaten (z. B. Niederlande) behalten ihre Ohrmarken und dürfen nicht umgekennzeichnet werden. Diese Ohrmarken haben eine Kennung aus 2 Buchstaben für den jeweiligen Staat und nachfolgenden Ziffern.

Rinder aus Drittlandseinfuhren müssen natürlich auch gekennzeichnet werden. In diesem seltenen Spezialfall wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Veterinäramt.

Nach dem Tod eines Rindes muss die Ohrmarke am Tier verbleiben.

Ein Tierhalter darf ein Rind in seinen Bestand nur übernehmen, soweit es ordnungsgemäß gekennzeichnet ist. Diese Vorschrift gilt auch für die Übernahme von Rindern durch Transportunternehmen.

Die Rechtsgrundlage der Kennzeichnung ist die Viehverkehrsverordnung ( §§ 27, 28, 33) und die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000.

Postanschrift vit
Heideweg 1
27283 Verden
ViehVerkV-Telefon-Hotline (04231) 955-633
Für Sie erreichbar:
Mo - Fr       07.30 - 12.15 Uhr
Mo - Do      12.45 - 16.30 Uhr

Fax für Mitteilungen (04231) 955-955
E-Post vvvo@vit.de

Internetbestellung: http://www.vit.de/index.php?id=ohrmarkenbestellung

  

 

 

 

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