Dokumentationspflichten von Schaf- und Ziegenhaltern
Bestandsregister und Meldungen an die zentrale Schaf- und Ziegendatenbank in HI-Tier
Wer Schafe- oder Ziegen übernimmt (also Zukauf oder dergleichen) hat dies innerhalb von sieben Tagen unter Angabe der Daten Anzahl der Tiere, Registriernummer Übernehmer, Registriernummer abgebender Betrieb und Datum der Übernahme und Verbringens der Tier zu melden. Nur der aufnehmende Betrieb hat folglich zu melden, nicht der abgebende Betrieb und auch nicht Geburten. Außerdem haben Schaf- und Ziegenhalter ein Bestandsregister zu führen. Ein Muster ist in dem nachfolgenden Link vorhanden.
Begleitpapier
Bei der Abgabe von Schafen oder Ziegen hat der Tierhalter ein Begleitpapier auszufüllen (Muster siehe Viehverkehrsverordnung, Anlage 10). Dieses ausgefüllte Begleitpapier muss er dem Empfänger der Tiere mitgeben.