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Merkblatt zur Nottötung von Saugferkeln von bis zu 5 kg Gewicht

Webcode: 01026393

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 3.7.2014 einen Erlass zur „ Betäubung und Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln mit einem Lebendgewicht von bis zu 5 kg durch Tierhalter und Tierhalterinnen“ bekannt gegeben. Kurz zuvor - im Juni 2014 - hat auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) eine Stellungnahme zu dem Thema veröffentlicht.

Was Tierhalter bei der Nottötung zu beachten haben, ist im angehängten Merkblatt zusammengefasst. Zum Herunterladen des Merkblattes klicken Sie bitte den nachfolgenden Link an.