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Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Schutzmaßregeln
  § 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
  § 3 Fütterung und Tränkung
  § 4 Früherkennung
  § 5 Schutzkleidung
  § 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
  § 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
  § 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
  § 9 Durchführung der Schutzimpfung
  § 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
  § 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
  § 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
Unterabschnitt 2
 Aufstallung, Anordnungen
  § 13 Aufstallung
  § 14 Weitere Anordnungen
  § 14a Abgabe im Reisegewerbe
Unterabschnitt 3
 Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
Teil 1
 Vor amtlicher Feststellung
  § 15 Verdachtsbestand
  § 16 Anordnung für weitere Bestände
  § 17 Überwachungszone
Teil 2
 Nach amtlicher Feststellung
  § 18 Öffentliche Bekanntmachung
  § 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
  § 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
  § 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
  § 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
  § 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
  § 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
  § 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
  § 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
  § 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
  § 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  § 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  § 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
  § 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
  § 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
  § 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
  § 33 Risikobewertung
  § 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
  § 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
  § 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
  § 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
  § 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
  § 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
  § 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
  § 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
  § 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
Unterabschnitt 4
 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
  § 43 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 5
 Aufhebung, Wiederbelegung
  § 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  § 45 Wiederbelegung
Unterabschnitt 6
 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
  § 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
  § 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
  § 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
  § 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
  § 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
  § 51 Notimpfung
  § 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  § 53 Wiederbelegung
  § 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
Abschnitt 3
 Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Schutzmaßregeln
  § 54 Früherkennung
Unterabschnitt 2
 Besondere Schutzmaßregeln
Teil 1
 Vor amtlicher Feststellung
  § 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
Teil 2
 Nach amtlicher Feststellung
  § 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
  § 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
  § 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
  § 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
  § 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  § 61 Risikobewertung
  § 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
  § 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 64 Ordnungswidrigkeiten
  § 65 Weitergehende Maßnahmen
  § 66 (weggefallen)
  § 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
  § 68 (Inkrafttreten)
  Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3, § 10 Absatz 3, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 5, § 20 Absatz 1, § 21 Absatz 3, § 47 Absatz 1, § 48 Absatz 2)
Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen
  Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2, § 13 Absatz 4)