Anwendung von Tierarzneimitteln

Der richtige Umgang mit Tierarzneimitteln betrifft nicht nur Tierärzte sondern auch Tierhalter. Sie tragen eine große Verantwortung, wenn es um die sorgfältige Therapie von Krankheiten bei Tieren geht.

Die Anwendung und Abgabe, aber auch die Lagerung von Tierarzneimitteln unterliegt besonderen Regeln, z. B.:

Welche Medikamente dürfen eingesetzt werden? Was gilt es bei "Lebensmittel liefernden Tierarten" zu beachten? Sowohl für Tierärzte als auch für Tierhalter gelten strenge gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Medikamenten bei Tieren. Bei der Behandlung von "Nutztieren" muss auch der Verbraucherschutz berücksichtigt werden. Etwaige Rückstände von Arzneimitteln in Fleisch, Milch oder Eiern müssen gesundheitlich unbedenklich sein.

Deshalb sind bei Lebensmittel liefernden Tieren nach der Anwendung von Arzneimitteln Wartezeiten einzuhalten, bevor von diesen Tieren Lebensmittel gewonnen werden dürfen. Wartezeiten werden im Rahmen der verpflichtenden Zulassung von Tierarzneimitteln so festgelegt, dass nach dem Ablauf dieser Wartezeit keine bedenklichen Rückstandsmengen der angewendeten Tierarzneimittel in dem vom Tier gewonnenen Lebensmittel vorhanden sein können. Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Seite zu Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln.

Leitfaden "Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich"

Konkrete Hinweise für die Anwendung von Tierarzneimitteln, die über das Futter oder das Wasser verabreicht werden, sind in der 2014 überarbeiteten Fassung des Leitfadens "Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Wasser" des BMEL zusammengestellt. Er ist in Zusammenarbeit mit Vertretern der für die Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Länder, Vertretern der Wirtschaftsverbände sowie der Wissenschaft und der Bundesoberbehörden erarbeitet worden.

In den heutigen Tierhaltungssystemen ist die orale Medikation von Tieren von großer Bedeutung. Sie erfolgt entweder mit pulverförmigen oder in Trinkwasser zu lösenden Fertigarzneimitteln oder durch Anwendung von Fütterungsarzneimitteln. Der Leitfaden zur oralen Medikation von Tieren soll eine ordnungsgemäße, die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit wahrende Anwendung von oralen Fertigarzneimitteln oder Fütterungsarzneimitteln erleichtern.

Der Leitfaden "Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Wasser" vermittelt wichtige Informationen zur Auswahl des Arzneimittels, Dosierung und Abgabe, Verabreichung, Lagerung und Transport, Vermeidung von Verschleppungen im Betrieb sowie zur Kontrolle.

Das Dokument ist als Beitrag zur Information über die Verbesserung der ordnungsgemäßen Anwendung von oral anzuwendenden Arzneimitteln zu verstehen, richtet sich an Tierärzte und Tierhalter und soll die Eigenverantwortung konkretisieren. Er ist im Bundesanzeiger (BAnz AT) am 20.05.2014 veröffentlicht worden.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger können Sie einsehen, wenn Sie die folgenden Hinweise beachten: Klicken Sie auf den Link Bundesanzeiger und geben Sie im Suchfeld "Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich" ein. Ein Lesezeichen auf die Veröffentlichung des Leitfadens kann im Bundesanzeiger nicht gesetzt werden.

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