GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Transhipment (Feeder)

Transhipment oder Feeder am JadeWeserPort bedeutet eine Umladung eines Containers aus einem Drittland von einem Schiff auf ein anderes Schiff am gleichen Hafen für den Weitertransport zu einem anderen Hafen der EU oder in ein Drittland. Es ist also keine Einfuhr über die Grenzkontrollstelle am JadeWeserPort oder Verladung auf einen LKW oder auf die Eisenbahn beabsichtigt. 

Grundsätzlich müssen alle veterinärrelevanten Sendungen, das sind prinzipiell alle Lebensmittel und sonstigen Produkte tierischer Herkunft sowie zusammengesetzte Erzeugnisse und Heu oder Stroh aus Drittländern der Grenzkontrollstelle mindestens einen Werktag vor Ankunft im JadeWeserPort gemeldet werden. Dies gilt auch für Container mit Waren, die gefeedert werden sollen, selbst wenn die Weiterverschiffung noch am gleichen Tag erfolgt.

Die zuständigen Behörden der Umladegrenzkontrollstelle führen Dokumentenprüfungen anhand der Originale oder Kopien der amtlichen Bescheinigungen oder Dokumente durch, von denen umgeladene Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen begleitet werden müssen, und zwar in folgenden Fällen:

a) bei Waren, die bestimmten Anforderungen im Bereich Tiergesundheit und Vorschriften zur Verhütung und Minimierung von Risiken für die Gesundheit von Menschen und Tieren, die sich aus tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten ergeben, unterliegen, und zwar in Fällen, in denen der Zeitraum für die Umladung 30 Tage überschreitet.

b) bei anderen als den unter Buchstabe a genannten Waren, wenn der Zeitraum für die Umladung 90 Tage überschreitet.

Die GKS händigt dem für die Sendung verantwortlichen Unternehmer die amtlichen Bescheinigungen oder Dokumente, anhand derer sie die Dokumentenprüfungen durchgeführt hat, wieder aus, damit die Sendung bei der Weiterbeförderung von diesen amtlichen Bescheinigungen oder Dokumenten begleitet werden kann.

Wenn die zuständigen Behörden der Umladegrenzkontrollstelle einen Verdacht auf einen Verstoß gegen geltende Vorschriften haben, führen sie Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei der Sendung durch.

  

 

 

 

Benutzer: anmelden