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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs in das Gebiet der Europäischen Union

Der JadeWeserPort stellt eine Außengrenze des Handelsgebietes der Europäischen Union dar. Ware, die von hier in das Inland verbracht wird, kann in der Regel ohne weitere Kontrollen frei im ganzen Gebiet der EU transportiert und in den Verkehr gebracht werden. Daher kommt der Einfuhrkontrolle eine große Bedeutung zu. Ohne dass die Grenzkontrollstelle das Signal gibt, dass die Ware nicht beanstandet wurde, gibt der Zoll die Ware nicht frei. 

Die Einfuhruntersuchung läuft wie folgt ab:

1. Dokumentenprüfung

Vom Verfügungsberechtigten der Ware ist Teil 1 des Gemeinsamen  Gesundheitseinfuhrdokuments (GGED) auszufüllen. Dies geschieht über das Internet basierte Programm der EU: TRACES-NT (https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/login). Zusätzlich sind die vorhandenen Veterinärzertifikate im Original und eine Kopie des Bill of Lading und ggf. weitere relevante Dokumente beizufügen. Um unnötige Transportwege zu vermeiden, prüft die Grenzkontrollstelle vorab die Dokumente. Das Ergebnis der Dokumentenprüfung wird von der GKS in TRACES-NT eingestellt. Nur sofern diese in Ordnung sind, kann der Container mit der Ware an der Kontrollstelle vorgeführt werden.

2. Nämlichkeitskontrolle

Auch diese Kontrolle ist in allen Fällen durchzuführen. Sie kann erst stattfinden, wenn der Container mit der Ware an die entsprechenden Rampen der Grenzkontrollstelle gefahren wurde. Hier werden dann die Angaben auf den Dokumenten auf Übereinstimmung mit den Waren überprüft.

3. Warenuntersuchung

Ob und wie intensiv eine Warenuntersuchung stattfindet, hängt von der Riskobeurteilung ab. Sie richtet sich nach dem EU-Recht und berücksichtigt die Warenart und das Herkunftsland. Teilweise müssen nur bestimmte Prozentsätze an Einfuhren weitergehend untersucht werden. Die Warenuntersuchung kann sich auf eine sensorische Untersuchung (Aussehen, Geruch, bei Lebensmitteln Geschmack) beschränken. Teilweise werden aber auch Proben entnommen und zu weiterführenden Untersuchungen in amtliche Untersuchungslabore verbracht. Sofern auf Grund der Risikoanalyse schon absehbar ist, dass die Einfuhruntersuchung erst abgeschlossen werden kann, wenn Ergebnisse von amtlichen Untersuchungslaboren vorliegen, wird dies von der Grenzkontrollstelle vorab mitgeteilt. Daher ist beim Transport zur Grenzkontrollstelle schon klar, dass der Container mit der Ware danach zunächst wieder auf das Terminalgelände zurückverbracht werden muss, bis die Untersuchungsergebnisse vorliegen. Solange bekommt der Container einen Sperrvermerk. Es gibt aber auch die Fälle, in denen die Warenuntersuchung ohne Vorliegen von Untersuchungsergebnissen von amtlichen Untersuchungsinstituten abgeschlossen werden kann. Dann bekommt der Verfügungsberechtigte oder LKW-Fahrer die ausgefüllten Veterinärpapiere und kann damit beim Zoll die endgültige Freigabe des Containers beantragen. 

  

 

 

 

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