GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Sonstige Waren

Neben den allgemeinen Vorschriften gibt es auf Grund besonderer Ereignisse spezielle Vorgaben für bestimmte Einfuhren sonstiger Produkte. Nachstehend sind diesbezügliche Rechtsvorgaben aufgelistet. Details zu einigen siehe Links auf dieser Seite oben links:

Beschluss 2011/402/EU über Sofortmaßnahmen hinsichtlich Bockshornkleesamen sowie bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten

Beschluss 2011/884/EU über Sofortmaßnahmen hinsichtlich nicht zugelassenem genetisch verändertem Reis in Reiserzeugnissen mit Ursprung in China und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/289/EG

Beschluss 2014/88/EU zur vorübergehenden Aussetzung der Einfuhr von Lebensmitteln aus Bangladesch, die Betelblätter („Piper betle“) enthalten oder aus ihnen bestehen (bis 30.06.2020)

Verordnung (EU) 2015/943 über Sofortmaßnahmen zur Aussetzung der Einfuhr getrockneter Bohnen aus Nigeria und zur Änderung von An-hang I der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 (bis 30.06.2022)

Neben den allgemeinen Vorschriften gibt es auf Grund besonderer Ereignisse spezielle Vorgaben für bestimmte Einfuhren sonstiger Produkte. Für die Einfuhren der nachstehenden Waren ist die Grenzkontrollstelle amtlich gelistet, Details siehe Links auf dieser Seite oben links:

  1. Kunststoffküchenartikel aus Polyamid- und Melamin aus China und Hongkong 
  2. Einfuhr von Lebensmitteln aus bestimmten Regionen Japans nach dem Reaktorunfall in Fukushima.

 

HINWEIS: Einfuhr von Futtermitteln pflanzlicher Herkunft und von Zusatzstoffen zur Verwendung in Futtermitteln

Die Kontrolle der Einfuhren von bestimmten Futtermitteln pflanzlicher Herkunft und der Einfuhr von bestimmten Zusatzstoffen, die zur Verwendung in Futtermitteln vorgesehen sind, ist innerhalb der Europäischen Union durch verschiedene Verordnungen geregelt worden.
Das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und nicht der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser nimmt die Aufgabe der Einfuhrkontrollen dieser Futtermitteln nach vorheriger Anmeldung vor. 
Welche Einfuhren / Waren der Kontrolle unterliegen, ist auf der Internetseite der Futtermittelüberwachung (www.laves.niedersachsen.de) ersichtlich. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Verfahren, zur Anmeldung und zu den Kontaktdaten / Ansprechpartnern des LAVES / der Futtermittelüberwachung (Dezernat41@laves.niedersachsen.de). 
 

  

 

 

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