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Das Niedersächsische Hundegesetz

Das Niedersächsische Hundegesetz ist eine gefahrenrechtliche Vorschrift. In diesem Gesetz werden viele Regelungen für eine "normale" Hundehaltung getroffen (Kennzeichnung durch Mikrochip, Haftpflichtversicherung, Sachkundenachweise). Mehrere Paragraphen beschäftigen sich aber auch mit der Haltung von gefährlichen Hunden. Unter den nachstehenden Links, insbesondere auf der nachstehend verlinkten Internetseite des Nds. Landwirtschaftsministeriums finden Sie sehr umfangreiche Informationen. Neben der allgemeinen Einführung finden Sie dort auf der rechten Seite Dateien mit einem großen Frage- und Antwortkatalog sowie anerkannte Abnehmer von Sachkundeprüfungen.

Nachstehend ist auch ein Link zum Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland angefügt. Dies Gesetz regelt das Hereinbringen gefährlicher Hunde aus dem Ausland.
  

 

 

 

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