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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Reisen mit Hund und Katze

Während Hunden als Rudeltieren der Familienanschluss sehr wichtig ist, sind Katzen sehr standortgebunden. Daher sollten Katzen im Urlaub lieber zu Hause bleiben und von zuverlässigen Personen versorgt werden. Bei Flugreisen befördern längst nicht alle Fluggesellschaften Tiere. Größere Hunde müssen im Frachtraum fliegen, was für die Tiere einen großen Stress bedeutet und nur in Notfällen erfolgen soll. Bei Urlauben in südliche nicht EU-Staaten oder nach Südeuropa ist zu bedenken, dass dort gefährliche Parasiten vorhanden sein können, die Tiere schwer erkranken und den Parasiten nach Deutschland verschleppen können.

Reisen in Drittländer können bei der Rückreise problematisch sein. Nicht von allen Drittländern dürfen Hunde wegen der dort vorhandenen Tollwut problemlos zurückgeführt werden. Dann ist an der Grenze die Panik groß, wenn die Hunde mehrmonatige Aufenthalte in dortigen Quarantänestationen durchlaufen müssen. Daher informieren Sie sich unbedingt vorab.

Bei Reisen innerhalb der EU gilt:

Die Tiere müssen über einen EU-Heimtierpass verfügen (Voraussetzung ist die Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip) und eine danach durchgeführte gültige Tollwutschutzimpfung haben. Das Tier darf erst dann mitgenommen werden, wenn ein ausreichender Impfschutz vorhanden ist. Dieser hat sich frühestens 21 Tage nach der Impfung aufgebaut. Da Welpen erst ab einem alter von 12 Wochen impffähig sind, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen die Voraussetzungen erfüllen, um im Reiseverkehr nach Deutschland zu kommen. Die Pflicht zur Blutuntersuchung auf Tollwuttiter für Einreisen aus Deutschland in Länder wie Großbritannien, Schweden und Malta gelten für Hunde aus Deutschland ab 01.01.2012 nicht mehr, allerdings weiterhin für Verbringen von Hunden aus bestimmten Drittländern nach Europa. Großbritannien verlangt noch zusätzlich eine tierärztlich bestätigte Bandwurmbehandlung von Hunden innerhalb von 24-120 Stunden vor der Einreise. Die Einreise ist auch nur auf bestimmten Routen möglich.

Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für den Reiseverkehr. Für das Verbringen oder Einfuhr von Auslandshunden nach Deutschland, auch über Reise- oder Flugpaten, gelten strengere Vorschriften, auch weil anders als beim Reiseverkehr der Hund nicht die ganze Zeit im Ausland unter Beobachtung der Begleitperson war (unbekannte Kontakte). Die Bedingungen können Sie beim Veterinäramt erfragen.

Bei den nachstehenden Links zum Reiseverkehr sehen Sie, dass unterschieden wird zwischen Reisen:

1. Innerhalb der EU (alle EU-Mitgliedstaaten),

2. Reisen in EU-ähnliche Länder (Andorra, Schweiz, Färöer, Gibraltar, Grönland, Kroatien, Island, Liechtenstein,Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstaat)

3. Reisen in gelistete Drittländer (Länderliste s. Anhang II Teil 2 der nachstehenden VO Nr. 577/2013)

4. Reisen in sonstige Drittländer (alle anderen Länder)

Näheres erfahren Sie über nachstehende Links. Eine Übersicht ist in der Präsentation Reiseverkehr Hunde zu finden

  

 

 

 

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