GIS

GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Pferdekennzeichnung/Equidenkennzeichnung

Alle Equiden (Pferde, Esel, etc), die nicht bereits über einen gültigen Equidenpass nach alter Fassung (Viehverkehrsverordnung bis 09.03.2010) verfügen, müssen - unabhängig vom Alter und ob sie transportiert werden oder nicht - nach dem neuen System mit einem speziellen Transponder gekennzeichnet sein. Rechtsgrundlage sind die nachstehende EU-Verordnung und die §§ 44 ff der Viehverkehrsverordnung. Außerdem müssen alle Equiden als Identitätsnachweis einen Equidenpass haben und es wird eine entsprechende Datenbank eingerichtet. Nachstehend können Sie weitere Erläuterungen lesen.

Ab welchem Alter müssen Equiden gekennzeichnet werden?

Equiden müssen spätestens bis zum 31.12. des Geburtsjahres oder binnen sechs Monate nach der Geburt erfolgen; je nachdem, was später eintrifft.

Was muss ich als erstes prüfen?

Eine rechtskonforme Kennzeichnung kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter auch als Equidenhalter beim Veterinäramt offiziell registriert ist. Equidenhalter, die offiziell registriert sind, wurden Anfang April 2010 von VIT Verden angeschrieben und informiert. Sind Sie bisher nicht registriert, können Sie dies bei Ihrem Veterinäramt nachholen (Vordrucke hier klicken).

Wo bekomme ich die Unterlagen?

Ist das Pferd oder der sonstige Equide schon bei einem Zuchtverband erfasst oder soll erfasst werden (Brand etc), wenden Sie sich an den Zuchtverband. 

Bei sportlich genutzen Pferden, die z. B. bei internationalen Wettkampforganisationen wie der reiterlichen Vereinigung (FN) erfasst sind oder erfasst werden sollen, müssen Sie sich wegen des Transponders und der Unterlagen zunächst an VIT wenden. Die dann ausgefüllten Unterlagen nach Setzen des Transponders schicken Sie an die FN und erhalten dann von dort den Equidenpass.

Bei sonstigen Equiden ist in Niedersachsen VIT in Verden zuständig. Darüber beziehen Sie die Unterlagen und bekommen dann auch den Pass.

Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung (vit)
Heideweg 1
27283 Verden
ViehVerkV-Telefon-Hotline (04231) 955-633
Für Sie erreichbar:
Mo - Fr       07.30 - 12.15 Uhr
Mo - Do      12.45 - 16.30 Uhr

Fax für Mitteilungen (04231) 955-955
E-Post vvvo@vit.de

Als registrierter Tierhalter mit Passwort können Sie die Bestellung bei VIT auch über die Tierdatenbank HITier vornehmen. 

Sie als Tierhalter bekommen dann vom Zuchtverband oder von VIT den Transponder und einen Antrag für einen Equidenpass zugeschickt.

Ich habe jetzt den Transponder und den Passantrag bekommen, wie kommt der Transponder in das Pferd?

Jetzt müssen Sie den Transponder beim Equiden von Ihrem Haustierarzt oder durch eine andere sachkundige Person, die dafür vom Zuchtverband oder einer internationalen Wettkampforganisation ausdrücklich dazu ermächtigt ist, setzten lassen. Diese Personen bestätigen das ordnungsgemäße Setzen des Transponders und vermerken dies auf dem Antrag für den Equidenpass.

Wie und wo bekomme ich jetzt den Equidenpass?

Nach der Bestätigung der Transponderkennzeichnung wird der Antrag auf Ausstellung eines Equidenpasses weiter vervollständigt und an die jeweilige passausgebende Stelle geschickt (Zuchtverband, FN oder VIT Verden) Diese nehmen die Daten auf, geben sie in eine zentrale Datenbank (HITier) und schicken Ihnen den endgültigen Pass zu.

Was muss ich bei Besitzerwechsel, Tod oder Schlachtung tun?

Ein Besitzerwechsel ist der passausgebenden Stelle (z. B. Zuchtverband, FN oder VIT) mitzuteilen (schriftlich oder ggf. online möglich). Je nachdem ist der Pass auch zurückzuschicken oder es wird ein Aufkleber zugeschickt. Der Besitzerwechsel wird in der Datenbank dann automatisch geändert.

Bei Tod ist der Pass dem Beseitigungsunternehmen mitzugeben, bei Schlachtung dem Schlachtbetrieb auszuhändigen. Von dort gehen die Pässe über die Unternehmen an die passausgebende Stelle zurück und der Tod wird in der Datenbank vermerkt.

Ich habe meinen Equidenpass verloren, was nun?

Kann die Identität des Equiden zweifelsfrei ermittelt und durch die Erklärung des Tierhalters bestätigt werden, wird ein Duplikat ausgestellt. Gibt es Zweifel, wird ein Ersatz-Equidenpass ausgestellt. Aber eine Konsequenz hat der Passverlust: Der Equide kann aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht mehr zur Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden. 

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wenn Sie ordnungsgemäß als Tierhalter registiert sind, übernimmt die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Transponderkosten. Die Kosten für das Setzen des Transponders am Tier (z. B. Tierarztkosten) und die Kosten für den Pass haben Sie zu tragen. Zu den Tierarztkosten kann keine Auskunft gegeben werden, ein Pass bei VIT Verden kostet unter 20.- Euro.           

  

 

 

 

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