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GIS im Netzverbund des Landkreises Wittmund

 

Anmeldung einer Tierhaltung/Registriernummernvergabe


Rechtliche Grundlage ist der § 26 der Viehverkehrsverordnung. Demnach hat, "wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen."

Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine gewerbsmäßige Haltung handelt oder um Hobbytiere. Auch gibt es keine Abhängigkeit von der Tierzahl, so muss sich schon melden, wer ein Huhn hält.

Für Bienen oder bestimmte gewerbliche Nutzfischhaltungsanlagen gilt diese Vorschrift analog, ergibt sich aber aus den Spezialvorschriften.

Die Anzeige geschieht durch Ausfüllen von Vordrucken. Diese sind uns so vorgegeben worden und leider etwas kompliziert. Sie sind mit den Anlagen über nachstehende Links zu bekommen. Die ausgefüllten Formulare - das Vorblatt muss bei jeder Meldung ausgefüllt werden - wird nach unserer Bestätigung (also zuerst an das Veterinäramt senden) an die VereinigtenInformationssystemeTierhaltung in Verden (VIT Verden) weitergeleitet und von dort wird eine Registriernummer vergeben. Diese Anzeige der Tierhaltung oder Änderung der Tierhaltung wird auch an die Landwirtschaftskammer als Prämienbehörde weitergeleitet. Die Meldung an die Nds. Tierseuchenkasse kann auch zeitgleich damit erfolgen. Bitte lassen Sie sich mit den Vordrucken nicht verwirren, wenn sie eine reine Hobbytierhaltung haben, auch dies ist ein "Betrieb" im Sinne des Tierseuchenrechts. 

Das Antragsformular hat viele Seiten, aber nicht immer müssen alle Seiten ausgefüllt werden. Einer der nachstehenden Links enthält auch Ausfüllhinweise. Die Seiten 1-3 des Antragsformulars enthalten Hinweise, auch zum Datenschutz. Ab Seite 4 beginnt der eigentliche Antrag. Es folgen diverse Anlagen. Die allgemeine Anlage gilt für mehrere Beteiligte an einer Tierhaltung, z.B. GbR oder Eheleute, die Anlage 1 ist auszufüllen bei Beantragung/Neugründung/Übernahme eines Betriebes, die Anlage 1a enthält ggf. weitere Ergänzungen der Anlage 1, die Anlage 2 gilt nur bei Übernahme eines bestehenden Betriebes, die Anlage 3 ist auszufüllen bei Änderungen/Korrekturen bei einer bestehenden Registriernummer, die Anlage 4 dient der verpflichtenden Meldung zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse, die Anlage 4a dient der Nennung der Nutzungsrichtung der gehaltenen Tiere.

Bitte senden Sie für das Gebiet des Zweckverbandes die Meldungen zentral an den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser, Postfach 2619, 26414 Schortens oder per E-Mail an veterinaeramt@jade-weser.de oder per Fax an 04421 7788-770. Bitte füllen Sie die Anträge gut lesbar aus. Zusenden von mit dem Handy abfotografierten Anträgen sind nicht möglich. Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

  

 

 

 

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